Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
- BVerwG, 28.05.1984 - 1 WB 175.82
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 107.77
Soldat - Kommandierung - Versetzung - Hochschule der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Der Bescheid des BMVg ist eine nach § 17 WBO vor den Wehrdienstgerichten anfechtbare truppendienstliche Maßnahme (vgl. BVerwGE 63, 96, 97) [BVerwG 12.07.1978 - 1 WB 107/77].Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Versetzung/Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).
Die Einräumung einer Nachfrist stellt damit keine positive Entscheidung eines zuständigen Hochschulgremiums dar, daß die Fortsetzung des Studiums noch nicht aussichtslos sei, von der der BMVg nicht ohne weiteres abweichen könnte (vgl. BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1981, 73).
- BVerwG, 21.10.1981 - 1 WB 174.80
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Versetzung/Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).Die Ablösung vom Studium ist jedenfalls dann keine Abweichung von einer Entscheidung der Hochschule, wenn der Soldat Leistungsnachweise nicht erbringt, von denen der Fortgang des Studiums abhängig ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - und vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).
- BVerwG, 23.02.1983 - 1 WB 175.80
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Versetzung/Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).Die Ablösung vom Studium ist jedenfalls dann keine Abweichung von einer Entscheidung der Hochschule, wenn der Soldat Leistungsnachweise nicht erbringt, von denen der Fortgang des Studiums abhängig ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - und vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).
- BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 51.80
Beschwerde eines Fähnrichs gegen seine Ablösung vom Studium wegen dessen …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Versetzung/Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).Die Ablösung vom Studium ist jedenfalls dann keine Abweichung von einer Entscheidung der Hochschule, wenn der Soldat Leistungsnachweise nicht erbringt, von denen der Fortgang des Studiums abhängig ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - und vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).
- BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Der Senat hat daher nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden; der Prüfung der Frage, ob sich der in der Hauptsache ursprünglich gestellte Anfechtungsantrag tatsächlich erledigt hat, bedarf es nicht (vgl. BVerwGE 46, 215, 217) [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]. - BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 71.78
Anforderungen an das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Die Einräumung einer Nachfrist stellt damit keine positive Entscheidung eines zuständigen Hochschulgremiums dar, daß die Fortsetzung des Studiums noch nicht aussichtslos sei, von der der BMVg nicht ohne weiteres abweichen könnte (vgl. BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1981, 73).
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| BVerwG, 28.05.1984 - 1 WB 175.82 |
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