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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4927
BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86 (https://dejure.org/1987,4927)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 1 WB 176.86 (https://dejure.org/1987,4927)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 1 WB 176.86 (https://dejure.org/1987,4927)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde eines Soldaten bzgl. der Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdienstordnung (WDO) gegebenen Verfahrensgarantien - Verfahrensrechtliche Ausgestaltung von Einstellung und Fortsetzung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86
    Der Senat wies diesen Antrag mit Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86 - als unzulässig zurück.

    Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nämlich nicht die Wahrung der den Soldaten durch die WDO gegebenen Verfahrensgarantien (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86 - m.w.N.).

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86
    Es kann hier offenbleiben, ob der Antrag hinreichend begründet worden ist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO), das heißt, ob sich aus dem Antragsschreiben eine Antwort auf die Frage ergibt, warum der Antragsteller das angefochtene Verhalten des WDA als verfehlt und damit rechtswidrig ansieht (vgl. BVerwGE 43, 308, [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70] BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85).
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85

    Anspruch auf Wiederverwendung als S 4-Offizier bei der MAD-Gruppe - Versäumung …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86
    Es kann hier offenbleiben, ob der Antrag hinreichend begründet worden ist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO), das heißt, ob sich aus dem Antragsschreiben eine Antwort auf die Frage ergibt, warum der Antragsteller das angefochtene Verhalten des WDA als verfehlt und damit rechtswidrig ansieht (vgl. BVerwGE 43, 308, [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70] BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 1 WB 82.90

    Verweis wegen Verstoßes gegen Regelungen zur Belegung der Betten eines …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86 -, vom 25. Februar 1987 - 1 WB 176/86 - und vom 28. August 1990 - 1 WB 106/89).
  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 149.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Selbstreinigungserzwingungsverfahren - …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -), von der abzuweichen, kein Anlaß besteht.
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 61.95

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Zustellung eines Verwaltungsakts

    Denn zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung (WDO) gegebenen Verfahrensgarantien, zu denen auch das Recht des Betroffenen auf gesetzesmäßiges Handeln des WDA gehört (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90

    Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -).
  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 33.87

    Widerruf einer förmlichen Anerkennung - Rechtsbehelfe nach WBO - …

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Regelung der Wehrdisziplinarordnung ein abgeschlossenes Ganzes darstellt, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung schon vom System her nicht duldet (vgl. BVerwG DokBer B 1987, 46; BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69); denn den insoweit ergangenen Entscheidungen liegen ausschließlich Prozeßhandlungen oder Einzelmaßnahmen entweder in bezug auf disziplinargerichtliche Verfahren oder in bezug auf Verhängung/Anfechtung einfacher Disziplinarmaßnahmen zugrunde (vgl. BDHE 4, 197 f.; BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77] m.w.H.; BVerwG Beschluß vom 25. Februar 1987 - 1 WB 176/86), die im Zweiten Teil der Wehrdisziplinarordnung "Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen" geregelt sind.
  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 67.98

    Aufnahme von disziplinaren Vorermittlungen durch den früheren …

    Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein in sich geschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht duldet (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 - und vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 -).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 23.99

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen disziplinare Ermittlungen - Bestimmung des …

    Die Regelungen der Wehrdisziplinarordnung stellen ein in sich geschlossenes Ganzes dar, das ein auch nur teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht zuläßt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 11.98 -).
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