Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1991 - 1 WB 176.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Kommandierungsverfügung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - Eintritt eines finanziellen Verlustes durch Wegfall von Aufwandsentschädigung und Zulagen - Minderung der Beförderungsaussichten - Kostenentscheidung nach übereinstimmender ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.06.1990 - 1 WB 41.90
Beschwerde eines Soldaten auf Zeit gegen seine Versetzung aufgrund persönlicher …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 1 WB 176.90
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des vom Antragsteller gestellten Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz beendet und es ist nur noch über die Kosten nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: BVerwG Beschluß vom 5. Juni 1990 - 1 WB 41/90, 49/99).In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt: Beschluß vom 5. Juni 1990 - 1 WB 41/90, 49/90) der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen.
- BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 1 WB 176.90
Dabei sind Billigkeitserwägungen und der bisherige Sachstand maßgebend (vgl. BVerwGE 46, 215, 217) [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72].
- BVerwG, 15.09.2000 - 1 WB 87.00
Versetzung zur Feldersatzkompanie - Berücksichtigung einer familiären Situation - …
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung anzuordnen, entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.87 - und vom 1. März 2000 - BVerwG 1 WB 9.00 -). - BVerwG, 01.03.2000 - 1 WB 9.00
Rechtsmittel
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.97 -). - BVerwG, 03.03.1997 - 1 WB 108.96
Rechtsmittel
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 - und vom 28. November 1995 - BVerwG 1 WB 86.95 -).
- BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 5.97
Gewährung von Erholungsurlaub für im Zweischichtendienst beim Flottenkommando …
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 28. November 1995 - BVerwG 1 WB 86.95 - und vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -). - BVerwG, 27.02.2002 - 1 WB 3.02
Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis - Zulassung der …
Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 WBO in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.97 - und vom 1. März 2000 - BVerwG 1 WB 9.00 -). - BVerwG, 01.03.2000 - 1 WB 82.99
Kostenentscheidung auf Grund übereinstimmender Erledigungserklärungen der …
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.97 -). - BVerwG, 25.01.1996 - 1 WB 7.96
Entscheidung über die Auslagenerstattung im Falle des Eintritts der …
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des vom Antragsteller gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung beendet und es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 - und vom 5. Oktober 1995 - BVerwG 1 WB 72.95 -). - BVerwG, 28.11.1995 - 1 WB 86.95
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Erledigung einer Hauptsache
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des vom Antragsteller gestellten Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz beendet und es ist nur noch über die Kosten nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: Beschluß vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90).
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