Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 178.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde eines Soldaten wegen Vorliegens einer unrichtigen Behandlung durch Dienststellen der Bundeswehr sowie wegen Vorliegen von Verletzungen wegen pflichtwidrigen Verhaltens von Kameraden - Wehrrechtliche Voraussetzungen des ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.06.1969 - I WB 104.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 178.80
Gegen eine unangemessene Verzögerung bei der Beschwerdeentscheidung ist der Soldat hinreichend dadurch geschützt, daß er nach Ablauf eines Monats Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kann (§ 17 Abs. 1 Satz 2, § 21 WBO; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juni 1969 - 1 WB 104/68).
- BVerwG, 25.09.1987 - 1 WB 95.87
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Dagegen sind Rechtsbehelfsbelehrungen bei Erlaß militärischer Erstmaßnahmen nicht geboten (vgl. BVerwG Beschluß vom 5. August 1981 - 1 WB 178/80). - BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 127.87
Befreiung von einem Ausbildungsvorhaben aus gesundheitlichen Gründen - …
Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zweiwochenfrist des § 6 Abs. 1 WBO nicht eingelegt, so werden diese Entscheidungen rechtsbeständig (BVerwGE 46, 251; 46, 348 [BVerwG 27.11.1974 - I WB 71/74]; Beschlüsse vom 5. August 1981 - 1 WB 178/80 - und vom 24. August 1982 - 1 WB 19/82).
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