Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - Auswahlverfahren von Berufssoldaten
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August.1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - …und vom 23. Januar 1991 - BVerwG a.a.O.). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Es handelt sich hierbei in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] m.w.N.>). - BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Darüber entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen des dienstlichen Bedarfs nach seinem Ermessen (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265 [267] = NZWehrr 1977, 183>).
- BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76
Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß bei Entscheidungen dieser Art ein für den Antragsteller positiver Ausspruch des Gerichts nur ergehen kann, wenn das Ermessen des Vorgesetzten fehlerfrei nur noch in eine einzige Richtung ausgeübt werden kann, jede andere Ermessensentscheidung also fehlerhaft wäre (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 81.76 - <BVerwGE 53, 245 [f.]>). - BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 125.89
Voraussetzungen für den Wechsel eines Offiziers des militärfachlichen Dienstes in …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Solche planerischen Vorstellungen und organisatorischen Maßnahmen stehen grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit (Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 1 WB 125.89 -). - BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 7.91
Zulassung eines Portepee-Unteroffiziers zu einer Offizierslaufbahn - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Der zulässige Antrag (vgl. Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -) ist unbegründet. - BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90
Ausschreibung von Verwendungsmöglichkeiten innerhalb der Bundeswehr trotz …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Auch der geeignete Bewerber muß es hinnehmen, wenn er bei Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten (vgl. Nr. 407 ZDv 20/7) stets am Bedarf scheitert (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 189.90 -). - BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 118.90
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Abstellen auf den Bedarf …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Sie beruht auf § 30 SLV und den vom BMVg hierzu erlassenen Bestimmungen der ZDv 20/7 Kapitel 4. Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 118.90 -).
- BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97
Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der …
Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -).Sie beruht auf § 30 SLV und den vom BMVg hierzu erlassenen Bestimmungen der ZDv 20/7 Kapitel 4. Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 118.90 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -).
Daß dabei die zuständigen militärischen Stellen ihre Auswahlentscheidung nicht nur im Hinblick auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch im Hinblick auf den jeweiligen Geburtsjahrgang von Bedarfsgesichtspunkten abhängig machen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - , vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 118.90 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 70.96 -).
- BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 70.96
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheideung des …
Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -).Sie beruht auf § 30 SLV und den vom BMVg hierzu erlassenen Bestimmungen der ZDv 20/7 Kapitel 4. Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 118.90 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -).
Daß dabei die zuständigen militärischen Stellen ihre Auswahlentscheidung nicht nur im Hinblick auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch im Hinblick auf den jeweiligen Geburtsjahrgang von Bedarfsgesichtspunkten abhängig machen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - , vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 118.90 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -).
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 22.99
Anforderungen an die Mindestdienstzeit als Zulassungsvoraussetzung zur …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD und die Zulassung zum Auswahlverfahren (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
- BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn
Da die Bedarfsfestlegung - wie dargelegt - Ausfluß planerischer Vorstellungen ist, liegt es auf der Hand, daß sie auch kurzfristigen Änderungen insbesondere dann unterliegen kann, wenn, wie im vorliegenden Fall, durch politische Entscheidungen Vorgaben für eine Reduzierung des Umfangs der Streitkräfte gegeben werden, die Einfluß auf die Strukturen der Teilstreitkräfte haben, und wenn dadurch nicht in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 1 WB 179.90 -). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 -, vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 52.99 -). - BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -). - BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Da die Bedarfsfestlegung - wie dargelegt - Ausfluß planerischer Vorstellungen ist, liegt es auf der Hand, daß sie auch kurzfristigen Änderungen insbesondere dann unterliegen kann, wenn, wie im vorliegenden Fall, durch politische Entscheidungen Vorgaben für eine Reduzierung des Umfangs der Streitkräfte gegeben werden, die Einfluß auf die Strukturen der Teilstreitkräfte haben, und wenn dadurch nicht in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 1 WB 179.90 -). - BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 52.99
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 -, vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 -). - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 99.91
Anspruch auf Aufnahme in die Offizierslaufbahn - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Hierfür ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>; ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -). - BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
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