Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen - Anerkennung eines Sachverständigen für Kraffahrzeuge durch die Bundeswehr
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82
- BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
(BVerfGE 7, 377 (403) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]) Dabei ist primär die Wahl zwischen mehreren Berufsmöglichkeiten gemeint. - BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage
Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
Das BVerfG hat im Beschluß v. 21.10.81 1 BvR 52/81 zu Art. 12 GG sich wie folgt geäußert. - BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Wehrdisziplinarrecht - Ehrenamtliche Richter - Wehrdienstgericht - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
Das diesbezügliche Hauptsache verfahren ist vor dem Senat unter dem Aktenzeichen 1 WB 32/82 anhängig.
- BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82
Rechtsmittel
Inzwischen hatte der Antragsteller am 18. Februar 1982 beantragt, durch eine einstweilige Anordnung die BesAnMilKf Nr. 2/1981 Punkt 3.1 einstweilig außer Rechtskraft zu setzen (Az. 1 WB 18/82). - BVerwG, 09.06.1982 - 1 WB 118.81
Erledigung der Hauptsache - Zulässigkeit der Vertretung bei …
Die Hauptsache läuft mit einer einstweiligen Anordnung, die ich beantragt habe zu erlassen, unter 1 WB 18/82 weiter.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82
- BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.06.1982 - 1 WB 118.81
Erledigung der Hauptsache - Zulässigkeit der Vertretung bei …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82
... auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung anhängig, über den noch nicht entschieden ist (Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 118/81).In Vertretung des vom 22. bis 26. Februar 1982 in Urlaub befindlichen zuständigen Beamten der Geschäftsstelle des 1. Wehrdienstsenats, Justizamtsinspektor P., legte der Geschäftsstellenbeamte des 2. Wehrdienstsenats, Justizamtsinspektor B., am 22. Februar 1982 einen Aktenumschlag an, auf dem er in Unkenntnis des bereits anhängigen Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 118/81 als Berichterstatter den Richter am Bundesverwaltungsgericht (RiBVerwG) N., als Mitberichterstatter den RiBVerwG Se. eintrug.
"ASt identisch mit 1 WB 118/81",.
Gesetzliche Richter sind gemäß Abschnitt III der Verfügung über die Geschäftsverteilung auf die richterlichen Mitglieder des 1. Wehrdienstsenats für das Jahr 1982 vom 23. Dezember 1981 in dem vorliegenden Verfahren die vom abgelehnten Senatsvorsitzenden eingetragenen RiBVerwG Seide und Thurn (und der ordentliche Senatsvorsitzende selbst), da sie in einer nach dem 1. Januar 1980 anhängig gewordenen Sache des Antragstellers - Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 118/81 - zur Mitwirkung berufen sind.
Wäre es anders, so würde gerade einer Justizverwaltungsstelle ein bestimmender Einfluß auf die Geschäftsverteilung zukommen; das wäre mit dem im Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wurzelnden Begriff des gesetzlichen Richters unvereinbar, wie der Antragsteiler selbst - unter Berufung auf den Senatsbeschluß vom 15. Januar 1982 - 1 WB 118/81 - richtig feststellt.
Denn Tatsachen, die nach objektiven und vernünftigen Erwägungen vom Standpunkt des Antragstellers aus geeignet sind, die Unparteilichkeit der abgelehnten Richter in bezug auf die sachliche Entscheidung in Zweifel zu ziehen, liegen nicht vor (vgl. den bereits zitierten Senatsbeschluß vom 15. Januar 1982 - 1 WB 118/81).
- BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Wehrdisziplinarrecht - Ehrenamtliche Richter - Wehrdienstgericht - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82
Den einschlägigen Hauptsacheantrag vom 16. Oktober 1981 hat der zuständige Vorgesetzte noch nicht vorgelegt; der Antragsteller hat sich insoweit mit einem weiteren Antrag - vom 19. März 1982 - an den Senat gewendet (Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 32/82).
- BVerwG, 27.10.1982 - 1 WB 32.82
Rechtsmittel
Am 23. März 1982 zeigte der Vorsitzende des zur Entscheidung zuständigen 1. Wehrdienstsenats, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht S., an, daß der Antragsteller in dem zugleich anhängigen Verfahren 1 WB 18/82 ihn als Richter abgelehnt habe, worüber noch nicht entschieden worden sei.Am 25.3.1982 ist Ri. N. auch in 1 WB 18/82 tätig geworden, obwohl er auch in diesem Verfahren nicht der gesetzl. Richter war.
( Beweis : BVerw.G 1, WDS 1 WB 18/82 v. 25.3.82 unterschrieben v. Ri. N..).
Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten 1 WB 32/82 und 1 WB 18/82 Bezug genommen, die auch Gegenstand der Beratung des Senats waren.
Der Antragsteller kann bereits den auch in seinem Besitz befindlichen Beschlüssen des Senats vom 19. April 1982 im Verfahren 1 WB 18/82 und vom 8. September 1982 in dem vorliegenden Verfahren entnehmen, daß weder der Vermerk des Berichterstatters und Mitberichterstatters auf dem Aktenumschlag im Verfahren 1 WB 18/82 noch dessen Änderung Einfluß auf die Zusammensetzung der Richterbank hatten.
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