Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.2016 - 1 WB 18.16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 2 WBO, § 16a Abs 3 WBO, § 16a Abs 4 WBO
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten - Wolters Kluwer
Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung; Übergang vom ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung; Übergang vom ...
- rechtsportal.de
Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung; Übergang vom ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.08.2015 - 1 WB 14.15
Personalakte; Gesundheitsunterlagen; Akteneinsicht; Vollmacht; Abhilfe; Abhilfe …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 1 WB 18.16
Rn. 16 a) Über den Antrag entscheidet der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16, 17 und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 21 m.w.N.).Die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 2 WBO, wonach der Antrag beim Bundesministerium der Verteidigung zu stellen ist, findet daher in Verfahren nach § 16a Abs. 5 WBO - entgegen der insoweit unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesministeriums der Verteidigung - keine Anwendung (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 18 und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 23).
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dann notwendig, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das vorgerichtliche Verfahren selbst zu führen; für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung abzustellen (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 WB 51.11 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3 Rn. 19, 20 m.w.N. und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 39).
- BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09
Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 1 WB 18.16
Rn. 16 a) Über den Antrag entscheidet der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16, 17 …und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 21 m.w.N.).Die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 2 WBO, wonach der Antrag beim Bundesministerium der Verteidigung zu stellen ist, findet daher in Verfahren nach § 16a Abs. 5 WBO - entgegen der insoweit unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesministeriums der Verteidigung - keine Anwendung (BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 18 …und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 23).
Dies setzt - auch für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Bevollmächtigten (§ 16a Abs. 3 WBO) - voraus, dass ein der Beschwerde ganz oder teilweise stattgebender Beschwerdebescheid ergangen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 21).
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05
Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 1 WB 18.16
Vorgeschrieben ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn entweder eine gesetzliche Verpflichtung bestand, dem Beschwerdeführer eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen, oder wenn eine solche im Hinblick auf eine nicht vorauszusetzende Kenntnis der Frist oder der zuständigen Einlegestelle verfassungsrechtlich geboten war (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2004 - 1 WB 36.04 - S. 10 f. und vom 24. Januar 2006 - 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 Rn. 26). - BVerwG, 21.12.2011 - 1 WB 51.11
Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 1 WB 18.16
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dann notwendig, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das vorgerichtliche Verfahren selbst zu führen; für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung abzustellen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 WB 51.11 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3 Rn. 19, 20 m.w.N. …und vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 39). - BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 1 WB 18.16
Ist das - wie hier - nicht geschehen, gilt § 7 Abs. 2 WBO zugunsten des jeweils betroffenen Beschwerdeführers (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16
Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung
Die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 2 WBO, wonach der Antrag beim Bundesministerium der Verteidigung zu stellen ist, findet daher in Verfahren nach § 16a Abs. 5 WBO keine Anwendung (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 18…, vom 5. August 2015 - 1 WB 14.15 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 5 Rn. 23 und vom 7. Juli 2016 - 1 WB 18.16 - juris Rn. 18).Dies setzt - auch für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Bevollmächtigten (§ 16a Abs. 3 WBO) - voraus, dass ein der Beschwerde ganz oder teilweise stattgebender Beschwerdebescheid ergangen ist (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 21 und vom 7. Juli 2016 - 1 WB 18.16 - juris Rn. 25).
- BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 24.16
Anhörungsrecht; Auslandseinsatz; Beteiligungsrecht; Betreuungseinrichtung im …
Hierüber hätte der Antragsteller aus verfassungsrechtlichen Gründen des effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) in einer förmlichen Rechtsbehelfsbelehrung informiert werden müssen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 1 WB 18.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).
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