Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Sicherheitsrisiko wegen ausländerfeindlicher, rassistischer Äußerungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung für den Bereich Verschlusssachenschutz; Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Soldaten bei der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2021, 3609
- NVwZ-RR 2021, 1060
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Rn. 30 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung beim Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35), hier mithin der 13. April 2021.Rn. 31 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Rn. 27 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m.w.N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
Rn. 40 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Feststellung eines Sicherheitsrisikos keine zusätzliche Ebene der repressiven Reaktion auf ein Fehlverhalten des Betroffenen - gegebenenfalls, wie hier, nach dessen disziplinarrechtlicher Ahndung - dar, sondern eine Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29…, vom 24. April 2012 - 1 WB 62.11 - juris Rn. 31…, vom 21. Mai 2015 - 1 WB 54.14 - BVerwGE 152, 152 Rn. 40 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - Rn. 33).
- BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Rn. 28 Unzulässig mangels Antragsbefugnis ist allerdings der zusätzlich gestellte Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über die Ü 2-Sicherheitsfreigabe hinsichtlich des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25 …und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 26).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19
Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Rn. 28 Unzulässig mangels Antragsbefugnis ist allerdings der zusätzlich gestellte Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über die Ü 2-Sicherheitsfreigabe hinsichtlich des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (…BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25 und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 26).Rn. 48 (1) Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m.w.N. und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - Rn. 39).
- BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17
Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Rn. 48 (1) Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m.w.N. …und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - Rn. 39). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12
Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Insbesondere hatte der Antragsteller Gelegenheit - und hat hiervon auch Gebrauch gemacht -, sich vor der Feststellung des Sicherheitsrisikos persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 SÜG i.V.m. § 6 Abs. 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - BVerwGE 148, 267 Rn. 54 ff.). - BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Rn. 38 (2) Der Geheimschutzbeauftragte ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass rechtsextremistische, ausländerfeindliche und rassistischen Äußerungen Indizien für ein mangelndes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und die fehlende Bereitschaft, für ihre Erhaltung jederzeit einzutreten, sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 …und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 2 WDB 5, 20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 40). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
- BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 54.14
Sicherheitsrisiko; Prognose; Anhörung; Anhörungsfehler; Anbahnungs- und …
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09
Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit
- BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 62.11
Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei einem Soldaten durch …
- OVG Bremen, 28.05.2025 - 4 LD 24/25
Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Beamtenverhältnis - Chatgruppe; Deutung …
Extrem herabwürdigende Äußerungen über Menschen anderer Hautfarben oder Nationalitäten in der Öffentlichkeit oder im Kollegenkreis begründen grundsätzlich Zweifel an der Bereitschaft eines Beamten, jederzeit für die Wahrung der Menschenrechte und die Grundwerte des Staates einzutreten (BVerwG, Beschl. v. 20.09.2021 - 1 WB 18/21, juris Rn. 38). - OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
Wer sich in einer Menschen anderer Hautfarben oder Nationalitäten extrem herabwürdigenden Weise in der Öffentlichkeit oder im Kollegenkreis äußert, begründet grundsätzlich Zweifel daran, dass er jederzeit für die Wahrung der Menschenrechte und die Grundwerte des Staates eintreten wird (BVerwG, Beschl. v.20.09.2021 - 1 WB 18/21, juris Rn. 38). - VG Bremen, 13.11.2024 - 8 K 1457/23
Entfernung eines Beamten wegen ausländerfeindlichen, menschenverachtenden, …
Wer sich in einer Menschen anderer Hautfarben oder Nationalitäten extrem herabwürdigenden Weise in der Öffentlichkeit oder im Kollegenkreis äußert, begründet grundsätzlich Zweifel daran, dass er jederzeit für die Wahrung der Menschenrechte und die Grundwerte des Staates eintreten wird (BVerwG, Beschl. v. 30.09.2021 - 1 WB 18/21 -, NJW 2021, 3609 Rn. 38).
- BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines …
Zweifel an der künftigen Erfüllung dieser Pflichten können ein Sicherheitsrisiko im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG begründen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 38).Der Geheimschutzbeauftragte hat sich deshalb bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitsrisiko festzustellen ist, prognostisch zur künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen und seiner Verhältnisse zu äußern und dabei im Falle des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG darzulegen, warum die vorliegenden sicherheitserheblichen Erkenntnisse für die Zukunft Zweifel an der Verfassungstreue und dadurch ein Sicherheitsrisiko begründen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 40 m. w. N.).
Diese Einschätzung bindet den Geheimschutzbeauftragten zwar nicht, ihr kommt jedoch zumindest eine indizielle Bedeutung zu, die der Geheimschutzbeauftragte in die Gesamtwürdigung einzustellen und zu würdigen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 43).
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 49.24
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
Zweifel an der künftigen Erfüllung dieser Pflicht können ein Sicherheitsrisiko im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG begründen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 38).Rn. 61 (1) Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m. w. N., vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 39 und vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 Rn. 48).
- BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24
Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung
Da der Geheimschutzbeauftragte in der Sache dem Votum des BAMAD gefolgt ist (S. 3 der Entscheidungsgründe) liegt in dem Votum auch keine abweichende Einschätzung, die den Geheimschutzbeauftragten zwar nicht gebunden hätte, der jedoch zumindest eine indizielle Bedeutung zugekommen wäre, die der Geheimschutzbeauftragte in die Gesamtwürdigung hätte einstellen und würdigen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 Rn. 43 …und vom 14. Dezember 2023 - 1 WB 35.22 - juris Rn. 57). - VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26
Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG
Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - 1 WB 3.03 -, juris Rn. 18, Beschl. v. 28.02.2012 - 1 WB 28.11 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 WB 6.19 -, juris Rn. 39, Beschl. v. 30.09.2021 - 1 WB 18.21 -, juris Rn. 48, …und Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 30; VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2025 - 10 B 10052/25 -, n.v.). - BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 13.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; falsche Angaben im …
Rn. 47 (aa) Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 m. w. N.). - BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23
Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
Für diese bei der Prognose kumulativ angeführten Annahmen fehlt es jedoch an konkreten Anhaltspunkten, so dass die Prognose und die Ausübung des Ermessens über eine Verkürzung der Überprüfungsfrist insgesamt auf einem Sachverhaltsirrtum beruhen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 52 …und vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 33). - VG Bremen, 04.11.2024 - 8 V 1894/24
Disziplinarrecht - Änderung der Sach- und Rechtslage; Aufhebung einer vorläufigen …
oder Nationalitäten extrem herabwürdigenden Weise in der Öffentlichkeit oder im Kollegenkreis äußert, begründet grundsätzlich Zweifel daran, dass er jederzeit für die Wahrung der Menschenrechte und die Grundwerte des Staates eintreten wird (BVerwG, Beschl. v.20.09.2021 - 1 WB 18/21, juris Rn. 38). - BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 3.25
Mit Buddel voll Rum auf der Rückbank: Hauptfeldwebel war kein Sicherheitsrisiko
- BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3)
- BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …
- BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 12.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Kontakte in die kriminelle Rockerszene
- VG Hannover, 31.01.2025 - 9 A 3/23
- VG Magdeburg, 22.07.2025 - 5 A 102/24
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".