Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.1976 - 1 WB 18.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer …
Eine politische Meinungsäußerung liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn sie sich auf die Darstellung von Programmen und politischen Zielen solcher Gruppierungen bezieht, die die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung in den Institutionen der repräsentativen Demokratie - wie die hergebrachten politischen Parteien - erstreben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 -), sondern auch bei Äußerungen und Aktivitäten von Gruppierungen, die solches nicht anstreben - dies gilt z.B. für sog. Bürgerinitiativen (BVerfGE 44, 197 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]) -, wenn durch sie der Schutzzweck der Norm berührt wird. - VG Berlin, 25.06.2025 - 3 K 668.24
"Progress-Pride"-Flagge darf im Grundschulhort hängen
Eine mit dem verwendeten Symbol verbundene politische oder weltanschauliche Meinungsäußerung muss sich dabei nicht auf politische Ziele von Parteien beziehen, die institutionell an der politischen Willensbildung beteiligt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 -, NZWehrR 1977, 223), sie kann auch in Äußerungen und Aktivitäten sonstiger Gruppierungen liegen, etwa von Bürgerinitiativen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50/88 -, juris Rn. 19). - BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung
Die Entscheidungen des BMVg vom 6. und 19. Dezember 1991 beruhen jedoch auf einer Verkennung der ihnen zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnisse und erweisen sich demgemäß als ermessensfehlerhaft und stellen damit eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Antragstellers dar (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1968 - BVerwG 1 WB 21.68 -, vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 - und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - <BVerwGE 73, 48 [51]>;… Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 114 RdNr. 20).
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