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| BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bevollmächtigter - Fristversäumnis - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Beschwerde - Länge der Bearbeitungsdauer - Rechtsmittelbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (20)
- BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72
Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Die danach mögliche Entlastung des Bevollmächtigten muß aber scheitern, wenn auch er selbst bei der ihm obliegenden Organisation seiner Kanzlei oder bei der Auswahl der dem Mitarbeiter übertragenen Aufgaben die notwendige Sorgfalt außer acht gelassen hat oder wenn ihn ein sonstiges Verschulden an dem zur Fristversäumung führenden Ereignis trifft (BVerwG NJW 1975, 228; BVerwGE 53, 139; SAG NJW 1974, 2256 und NJW 1973, 1391).Wenn der Schriftsatz in der endgültigen, unterfertigten und abgesandten Fassung einen Fehler - die falsche Adressierung - enthält, so muß der Bevollmächtigte dafür einstehen, ohne daß es grundsätzlich noch darauf ankäme, worin die Ursachen des Fehlers zu sehen sind und wer diese ursprünglich hervorgerufen hat (BGH LM Nr. 4 zu § 233 ZPO; BGH VersR 1974, 435, 2. Leitsatz; BAG NJW 1973, 1391, 1392; NJW 1974, 2256).
Die Wehrbeschwerdeordnung oder andere Vorschriften begründen keine Pflicht für das Gericht, selbst alles zum fristgemäßen Eingang einer Antragsschrift Erforderliche zu tun (vgl. insbesondere auch BAG NJW 1973, 1391; BGH MDR 1972, 403).
- BVerwG, 10.12.1976 - 1 WB 166.76
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Mit Beschluß vom 10. Dezember 1976 - 1 WB 166/76 - (NJW 1977, 773) wies der Senat den Antrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit des im Hauptsacheverfahren gestellten Antrags zurück; auf die Gründe hierzu wird Bezug genommen.Der Senat hat in dem um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Versetzung eingeleiteten Verfahren 1 WB 166/76 hierzu in seinem Beschluß vom 10. Dezember 1976 (NJW 1977, 773) festgestellt:.
Daß sich der Antragsteller dieses Verschulden seines Bevollmächtigten zurechnen lassen muß, hat der Senat in seinem Beschluß vom 10. Dezember 1976 - 1 WB 166/76 - (NJW 1977, 773) bereits ausgeführt; der dort niedergelegten Begründung ist insoweit nichts hinzuzufügen (vgl. auch BVerwG MDR 1962, 682 und NJW 1975, 228;… Kopp, a.a.O. § 60 Anm. 5 m.w.N.).
- BVerwG, 07.05.1975 - I WB 148.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Die vom Antragsteller zur Entschuldbarkeit von Rechtsirrtümern in bezug genommene Rechtsprechung anerkennt eine solche auch nur, wenn der Bevollmächtigte oder die Partei selbst bei der sorgfältigen Heranziehung aller gegebenen Erkenntnisquellen einem Irrtum unterliegt (BVerwG Beschlüsse vom 31. August 1972 - 1 WB 63/72 -, vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74 - und vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - BVerwGE 43, 332, 335 [BVerwG 20.03.1972 - II WDB 3/72]; BayVGH BayVBl 1973, 15; vgl. BGH NJW 1963, 713; BGH VersR 1959, 638; VersR 1974 33, 34).Die Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO ist eine Ausschlußfrist, die weder zur Disposition des BMVg noch des Gerichts steht (…vgl. Böttcher/Dau, a.a.O. § 17 RdNr. 67; ferner BVerwG Beschlüsse vom 10. Mai 1968 - 1 WB 22/68 -, vom 23. Februar 1972 - 1 WB 1/70 - und vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74).
- BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Die danach mögliche Entlastung des Bevollmächtigten muß aber scheitern, wenn auch er selbst bei der ihm obliegenden Organisation seiner Kanzlei oder bei der Auswahl der dem Mitarbeiter übertragenen Aufgaben die notwendige Sorgfalt außer acht gelassen hat oder wenn ihn ein sonstiges Verschulden an dem zur Fristversäumung führenden Ereignis trifft (BVerwG NJW 1975, 228; BVerwGE 53, 139; SAG NJW 1974, 2256 und NJW 1973, 1391).Wenn der Schriftsatz in der endgültigen, unterfertigten und abgesandten Fassung einen Fehler - die falsche Adressierung - enthält, so muß der Bevollmächtigte dafür einstehen, ohne daß es grundsätzlich noch darauf ankäme, worin die Ursachen des Fehlers zu sehen sind und wer diese ursprünglich hervorgerufen hat (BGH LM Nr. 4 zu § 233 ZPO; BGH VersR 1974, 435, 2. Leitsatz; BAG NJW 1973, 1391, 1392; NJW 1974, 2256).
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Es kann dahinstehen, unter welcher Voraussetzung prozessuale Befugnisse verwirkt werden können (vgl. hierzu BVerfGE 32, 305, 308) [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 225/67]. - BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65
Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Die Rechtsmittelbelehrung hat den Sinn und Zweck, die Rechtsunkenntnis des Rechtsschutzsuchenden in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beseitigen (BVerwGE 25, 261, 262) [BVerwG 09.11.1966 - V C 196/65]; die Belehrung hat sonach den Hinweis auf das gegebene Rechtsmittel und das hierfür zuständige Gericht bzw. die hierfür zuständige Behörde zu enthalten, deren Identität mit der Sitzangabe zureichend erläutert wird (…vgl. BVerwGE a.a.O.). - BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Die Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO ist eine Ausschlußfrist, die weder zur Disposition des BMVg noch des Gerichts steht (…vgl. Böttcher/Dau, a.a.O. § 17 RdNr. 67; ferner BVerwG Beschlüsse vom 10. Mai 1968 - 1 WB 22/68 -, vom 23. Februar 1972 - 1 WB 1/70 - und vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74). - BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Andere vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten nicht zu vertretende Umstände für die Fristversäumung, etwa eine außergewöhnliche Verzögerung der Beförderung der Antragsschrift durch die Post (vgl. BVerwG BayVBl 1973, 473), sind nicht ersichtlich. - BVerwG, 06.07.1977 - 1 WB 8.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Danach hat es nicht das Gericht zu vertreten, wenn der Antrag erst nach Fristablauf beim BMVg einging (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 232/72 - und vom 6. Juli 1977 - 1 WB 8/77). - BVerwG, 10.05.1968 - I WB 22.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Die Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO ist eine Ausschlußfrist, die weder zur Disposition des BMVg noch des Gerichts steht (…vgl. Böttcher/Dau, a.a.O. § 17 RdNr. 67; ferner BVerwG Beschlüsse vom 10. Mai 1968 - 1 WB 22/68 -, vom 23. Februar 1972 - 1 WB 1/70 - und vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74). - BVerwG, 17.12.1974 - I WB 232.72
Rechtsmittel
- BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73
Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung - …
- BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 31.75
Antragsverfahren - Bevollmächtigter - Versäumung der Antragsfrist - …
- BVerwG, 20.03.1972 - II WDB 3.72
- BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.01.1958 - VI C 265.57
Zahlung von Unfallruhegehalt eines Lokomotivführers - Wiedereinsetzung in den …
- BGH, 12.01.1963 - VIII ZB 35/62
- OLG Hamburg, 15.04.1971 - 6 U 182/70
- OLG Hamburg, 06.10.1975 - 8 W 172/75
- BVerwG, 31.08.1972 - I WB 63.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 177.86
Verfahrensrechtliche Anforderungen der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen …
Abgesehen davon, daß die Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO eine Ausschlußfrist ist, die weder zur Disposition des Disziplinarvorgesetzten noch des Gerichts steht (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - m.w.H.), kann von einem erfahrenen Soldaten im Rang eines Oberstleutnants ohne weiteres erwartet werden, daß er die maßgeblichen Fristen der Wehrbeschwerdeordnung kennt und bei Verwendung des Begriffs "in angemessener Frist" bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht glaubt, gesetzliche Fristen überschreiten zu können. - BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO
Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77). - BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 63.86
Frist zur Einreichung und Begründung eines Antrags auf wehrdienstgerichtliche …
Die Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO ist eine Ausschlußfrist, die weder zur Disposition des BMVg noch des Gerichts steht (BVerwG Beschluß vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76).
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