Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1977 - 1 WB 186.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 128.82
Förmliche Mißbilligung - Befehl - Kameradschaftlicher Hinweis - Anspruch auf …
Eine solche die Rechtssphäre des Antragstellers berührende Mißbilligung unterliegt als dienstliche Maßnahme eines Vorgesetzten im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 WBO der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Verfahren nach § 17 WBO i.V.m. § 10 Abs. 3 SG und § 59 Abs. 1 SG (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BDH Beschlüsse vom 24. Mai 1966 - 1 WB 22/65 - und vom 7. März 1967 - 1 (2) WB 30/65; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).Die Rechtswidrigkeit einer erzieherischen Maßnahme kann sich einmal daraus ergeben, daß der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 85.98
Rechtmäßigkeit der Zurechtweisung eines Berufssoldaten - Tatsächliches Feststehen …
Hieran ändert auch der Umstand nichts, daß die Zurechtweisung nur mündlich erfolgt ist, denn nach Nr. 306 ZDv 14/3 B 160 bedarf eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 29 Abs. 1 WDO keiner Schriftform (Beschluß vom 8. November 1977 - 1 WB 186.76 -).Die Anwendung einer erzieherischen Maßnahme nach § 29 Abs. 1 WDO setzt allerdings voraus, daß die Verhaltensweise des Soldaten, die beanstandet werden soll, in tatsächlicher Hinsicht feststeht (vgl. Beschlüsse vom 8. November 1977 - BVerwG 1 WB 186.76 -, vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 WB 93.82 - <BVerwGE 76, 117 [120]> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 65.83 - <NZWehrr 1985, 202>).
- BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82
Zurechtweisung eines Soldaten - Beeinträchtigung der Rechtssphäre - …
Erzieherische Maßnahmen unterliegen zwar grundsätzlich der rechtlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte im Wehrbeschwerdeverfahren, ob der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist, ob die Tatsachenfeststellungen oder die rechtliche Würdigung des Vorgesetzten die ausgesprochene Maßnahme rechtfertigen und ob die angefochtene Maßnahme "in einem angemessenen Verhältnis und in einem inneren Zusammenhang zum Mangel" steht (ZDv 14/3 B 160 Abschn. VI Nr. 3) und damit dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 274; 53, 239; BVerwG NZWehrr 1979, 139; BVerwG Beschlüsse vom 1. März 1974 - 1 WB 30/73 -, vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 55/73 - und vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76). - BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 84.77
Erzieherische Maßnahme - Beschwerdeverfahren - Nachschieben rechtlicher …
Die Rechtswidrigkeit einer erzieherischen Maßnahme kann sich einmal daraus ergeben, daß der Vorgesetzte von einem falschen Sachverhalt oder von einer falschen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausgegangen ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. November 1977 - 1 WB 186/76).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".