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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.1973 - I WB 188.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1496
BVerwG, 09.05.1973 - I WB 188.72 (https://dejure.org/1973,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1973 - I WB 188.72 (https://dejure.org/1973,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1973 - I WB 188.72 (https://dejure.org/1973,1496)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 170.79

    Rechtsmittel

    Nichts anderes gilt aber auch für das Interesse des Antragstellers, in seinem 1972 bezogenen Eigenheim zu wohnen (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72).
  • BVerwG, 05.06.1979 - 1 WB 18.78

    Rechtsmittel

    Insoweit wäre außerdem in rechtlicher Hinsicht zu entscheiden gewesen, ob in einem solchen Fall ausnahmsweise die finanziellen Verpflichtungen eines Soldaten aus dem Bau eines Hauses bei seiner Versetzung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 - und vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76).
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