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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72, I WB 227.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1851
BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72, I WB 227.72 (https://dejure.org/1975,1851)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1975 - I WB 189.72, I WB 227.72 (https://dejure.org/1975,1851)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1975 - I WB 189.72, I WB 227.72 (https://dejure.org/1975,1851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über die Besetzung der Amtschefstelle Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) - Vorliegen eines berechtigtes Interesses i.S.d. § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Verfahren nach der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung - Ermessensbindung - Persönliche Aussprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 3, § 10 Abs. 1, 3; WBO § 4, § 17 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 23
  • DVBl 1976, 335
  • DVBl 1976, 336
  • DÖV 1975, 792
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
    Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls auch höherwertigen Stelle zu verwenden (vgl. hierzu BVerwGE 15, 3, 7 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; ferner BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1974 - I WB 37/72).

    Die insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Inhalt eines Schadensersatzanspruches wegen schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerwGE 15, 3, 11 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]) gelten für die Fürsorgepflicht des militärischen Vorgesetzten in gleichem Maße.

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
    Der Senat, hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die für das Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltenden Grundsätze, wonach der Kläger an der von ihm begehrten gerichtlichen Feststellung ein berechtigtes Interesse haben muß (§ 43 Abs. 1 VwGO; vgl. auch § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO), auch auf das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung vor den Wehrdienstgerichten anzuwenden sind, soweit nicht die Sonderregelung in § 19 Abs. 1 WBO - Feststellung der Rechtswidrigkeit eines bereits ausgeführten oder sonst erledigten Befehls - eingreift (vgl. u.a. BVerwGE 12, 87, 90 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57] und BVerwG Beschluß vom 16. Mai 1974 - I WB 199/72).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
    Der Senat kann nur prüfen, ob sich der BMVg bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 21, 127, 130 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
    Die vom BMVg getroffene Entscheidung über den Nachfolger war eine Ermessensentscheidung, die vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob der BMVg bei dieser Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwGE 43, 215 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
    Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens kann nur sein, was Gegenstand des Vorverfahrens war oder - sofern eine Maßnahme oder Unterlassung des BMVg unmittelbar angefochten wird - was Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; BVerwG Beschluß vom 16. Mai 1974 - I WB 199/72).
  • BVerwG, 30.03.1983 - 1 WB 38.83

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Übertragung der Funktion des …

    Der Senat braucht daher hier auch nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise eine sogenannte "Konkurrentenklage", auch in der Form des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Wehrbeschwerdeverfahren, erhoben werden kann (vgl. dazu BVerwGE 53, 23 ff; vgl. zum Thema "Konkurrentenklage im Beamtenrecht?" auch von Mutius, VerwArch (1978), 103; Schmitt-Kammler, DÖV 1980, 285).

    Der Senat kann nur prüfen, ob sich der BMVg bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 53, 23, 30 m.w.H.).

    Der Antragsteller übersieht dabei, daß der Vorgesetzte - insbesondere bei der Besetzung einer Spitzenposition in einem BwKrhs - eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit vornehmen muß, die dazu führen kann, daß ein Soldat trotz fachlicher Eignung und Bewährung zurücktreten muß, weil er nach der nicht zu beanstandenden Auffassung des zuständigen Vorgesetzten über eine für den konkreten Dienstposten wesentliche Eigenschaft nicht verfügt (vgl. BVerwGE 53, 23, 31).

  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 111.78

    Grenzalter für den Antritt einer Verwendung als Bataillonskommandeur im Feldheer …

    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 23, 26 mit weiteren Hinweisen).

    Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten Stelle zu verwenden (vgl. hierzu BVerwGE 15, 3, 7 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; 53, 23, 26).

    Daß dies nicht Rechtens sein kann, liegt auf der Hand (BVerwGE 53, 23 2. Leitsatz, 27).

  • BVerwG, 26.02.1981 - 1 WB 28.81

    Entscheidung über die Ernennung eines Soldaten nach Eignung, Befähigung und …

    Der Senat braucht daher hier auch nicht zu der Frage Stellung zu nehmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise eine sogenannte "Konkurrentenklage", auch in der Form des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Wehrbeschwerdeverfahren, erhoben werden kann (vgl. dazu BVerwGE 53, 23 ff;… Finkelnburg, a.a.O.;… - vgl. zum Thema "Konkurrentenklage im Beamtenrecht?" auch v. Mutius, VerwArchiv 69 (1978), 103, Schmitt-Kammler, DÖV 1980, 285 und Solte a.a.O.).

    Der Senat kann nur prüfen, ob sich der BMVg bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 53, 23, 29 f m.w.N.).

    Der Antragsteller übersieht dabei, daß der Vorgesetzte - insbesondere bei der Besetzung einer mit Führungs- und Verhandlungsaufgaben verbundenen Stelle - eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit vornehmen muß, die dazu führen kann, daß ein Soldat trotz fachlicher Eignung und Bewährung zurücktreten muß, weil er nach der nicht zu beanstandenden Auffassung des zuständigen Vorgesetzten über eine für den konkreten Dienstposten wesentliche Eigenschaft nicht verfügt (vgl. BVerwGE 53, 23, 31).

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