Rechtsprechung
| BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Wehrdienstgerichts - Versetzung eines Berufssoldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Das ist im hier für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>) nicht der Fall. - BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg bzw. der SDL, ihn zur 6./PzBtl ... in He. zu versetzen, könnte deshalb vom Senat nur dann ausgesprochen werden, wenn das Ermessen der zuständigen Stelle rechtsfehlerfrei nur in der beantragten Weise ausgeübt werden könnte, d.h. jede andere Verwendungsentscheidung rechtsfehlerhaft wäre (Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]>). - BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]>, vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [246]> m.w.N. und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>) kann der Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten bei Verwendungsentscheidungen allerdings im Einzelfall durch Selbstbindung derart eingeschränkt sein, daß jede andere Maßnahme als die Verwendung des Soldaten auf einem bestimmten Dienstposten ermessensfehlerhaft und damit zugleich eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten wäre.
- BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]>, vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [246]> m.w.N. und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>) kann der Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten bei Verwendungsentscheidungen allerdings im Einzelfall durch Selbstbindung derart eingeschränkt sein, daß jede andere Maßnahme als die Verwendung des Soldaten auf einem bestimmten Dienstposten ermessensfehlerhaft und damit zugleich eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten wäre. - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung des Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Zwar ist die Frage der Zulässigkeit einer Änderung des im gerichtlichen Verfahren vor den Wehrdienstgerichten gestellten Antrags vor der Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen und der in unzulässiger Weise geänderte Antrag gegebenenfalls im beschrittenen Rechtsweg zurückzuweisen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]>). - BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 -). - BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]>, vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [246]> m.w.N. und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>) kann der Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten bei Verwendungsentscheidungen allerdings im Einzelfall durch Selbstbindung derart eingeschränkt sein, daß jede andere Maßnahme als die Verwendung des Soldaten auf einem bestimmten Dienstposten ermessensfehlerhaft und damit zugleich eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten wäre. - BVerwG, 07.07.1981 - 1 WB 25.81
Untätigbleiben im Beschwerdeverfahren - Rechtsweg für Feststellungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs oder auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 27. März 1981 - BVerwG 1 WB 92.80 -und vom 7. Juli 1981 - BVerwG 1 WB 25.81 - <BVerwGE 73, 208 [f.]>). - BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - ). - BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80
Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht
- BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93
Zulässigkeit des Rechtswegs zum Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht - …
- BVerwG, 11.09.1992 - 1 WB 56.92
Zulässigkeit des Rechtswegs zum Bundesverwaltungsgericht (Wehrdienstsenate) - …
- BVerwG, 14.11.1983 - 1 WB 128.83
Sanitätsoffizier - Privatärztliche Nebentätigkeit - Erstattung von …
- BVerwG, 07.12.1983 - 1 WB 122.83
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.03.1999 - 1 WB 80.98
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - Verletzung der Rechte und Pflichten aus …
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (stRspr.: z.B. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 19.95 - m.w.N.). - BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95
Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …
Er kann indessen nicht beanspruchen, aus solchen Gründen einer anderen als der Verwendung zugeführt zu werden, die für ihn vorgesehen war und für die er eingestellt worden ist (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 19.95 -). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95
Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 54.90 - und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 19.95 -).
- BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 116.94
Rechtsmittel
Es hat dabei auch zu prüfen, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchführt worden ist (vgl.Beschlüsse vom 14. November 1983 - BVerwG 1 WB 128.83 - , vom 11. September 1992 - BVerwG 1 WB 56.92 - undvom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 19.95 -). - VG Saarlouis, 15.02.2011 - 2 K 1669/09
Zur Gewährung der Fallschirmspringerzulage in Anknüpfung an den jeweiligen …
Rn. 20 zur Abgrenzung: BVerwG, Beschlüsse vom 2.4.1996 - 1 WB 98/95 -, vom 20.7.1995 - 1 WB 19/95 - und vom 11.9.1992 - 1 WB 56/92 - sowie VG München, Urteil vom 10.2.2009 - M 21 K 07.1873 -, jeweils zitiert nach juris. - VG Saarlouis, 03.06.2014 - 2 K 769/12
Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung
Rn. 24 zur Abgrenzung: BVerwG, Beschlüsse vom 2.4.1996 - 1 WB 98.95 -, vom 20.7.1995 - 1 WB 19.95 - und vom 11.9.1992 - 1 WB 56.92 - sowie Urteil der Kammer vom 15.2.2011 - 2 K 1669/09 -, jeweils zitiert nach juris. - VG München, 10.02.2009 - M 21 K 07.1873
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsweg nach erfolgloser Wehrbeschwerde
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (st. Rspr., z.B. BVerwG vom 10.06.1969 - 1 WB 69.69 - BVerwGE 33, 307; vom 20.07.1995 - 1 WB 19.95 - juris, m.w.N.).
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