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| BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24
Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 47).Als Druckmittel ausgenutzt werden auch verwandtschaftliche Beziehungen in Staaten im Sinne von § 32 SÜG, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten (BT-Drs. 12/4891 S. 21
;… BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 - juris Rn. 35 und vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 53). Deshalb ist die Einschätzung des Geheimschutzbeauftragten rechtlich nicht zu beanstanden, dass auch unter Zuhilfenahme von Repressalien gegenüber diesen Personen versucht werden könnte, eine nachrichtendienstliche Mitarbeit des Antragstellers bzw. seiner Ehegattin zu erzwingen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - juris Rn. 20 und vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 54).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Rn. 30 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 …und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Deshalb ist die Einschätzung des Geheimschutzbeauftragten rechtlich nicht zu beanstanden, dass auch unter Zuhilfenahme von Repressalien gegenüber diesen Personen versucht werden könnte, eine nachrichtendienstliche Mitarbeit des Antragstellers bzw. seiner Ehegattin zu erzwingen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - juris Rn. 20 …und vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 54). - BVerwG, 24.09.2015 - 1 WB 55.14
Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an Zuverlässigkeit; nationalsozialistisch …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Die Erledigung einer (truppendienstlichen) Maßnahme liegt vor, wenn die Regelungswirkung der Maßnahme und die daraus resultierende Beschwer für den Betroffenen weggefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2015 - 1 WB 55.14 - juris Rn. 28 f.). - BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Feststellung des Sicherheitsrisikos eines Soldaten in der einfachen und …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
Als Druckmittel ausgenutzt werden auch verwandtschaftliche Beziehungen in Staaten im Sinne von § 32 SÜG, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten (BT-Drs. 12/4891 S. 21; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 - juris Rn. 35 …und vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 53). - BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 7.25
Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Rahmen einer erweiterten …
- BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …
- VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26
Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die für die Sicherheitsüberprüfung zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 23, und Beschl. v. 29.01.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 31;… Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2024 - 5 ME 104/23 -, juris Rn. 24;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 - , juris Rn. 4 f.; VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2025 - 10 B 10052/25 -, n.v.).Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für die betroffene Person dahingehend, dass sie die Sicherheitsinteressen ihres Dienstherrn bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass die betroffene Person diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (…BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 24, und Beschl. v. 29.02.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 32;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 -, juris Rn. 6 f.).
Als Druckmittel ausgenutzt werden auch verwandtschaftliche Beziehungen in "Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken" im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 14 Nds. SÜG i.V.m. Anlage 6 VV Nds. SÜG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 36;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 -, juris Rn. 8 f.).
Zwar ist für die Annahme eines Sicherheitsrisikos nicht erforderlich, dass die Gefährdung durch konkrete Anbahnungsversuche bereits realisiert wurde; vielmehr sollen diese gerade vermieden werden (BVerwG, Beschl. v. 29.01.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 36, …und Beschl. v. 28.05.2013 - 1 WB 31.12 -, juris Rn. 35;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 -, juris Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - 5 B 1393/25
(Einfache) Sicherheitsüberprüfung; Anbahnungsversuche; Verwandtschaft in Russland
Rn. 5 Vgl. ständige Rspr. des BVerwG, z. B. Beschlüsse vom 29. Januar 2026 -1 WB 19.25 -, juris, Rn. 31, und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 -, BVerwGE 140, 384, juris, Rn. 24 ff. m. w. N.Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2026 -1 WB 19.25 -, juris, Rn. 32 m. w. N.
12/4891 S. 21; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2026 -1 WB 19.25 -, juris, Rn. 36, und vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 -, NVwZ 2025, 931, juris, Rn. 47. m. w. N.
- VG Ansbach, 25.08.2026 - AN 16 E 26.2614
Sicherheitsüberprüfung, Sicherheitsrisiko, Verwaltungsakt, Beendigung der …
Die konkrete Gefahr einer Ansprechbarkeit und Erpressbarkeit aus familiären Gründen liegt bei der Antragstellerin bzw. bei ihrem Ehegatten unter Berücksichtigung der genannten gesetzgeberischen Wertung vor (BVerwG, B.v. 29.1.2026 - 1 WB 19.25 - juris Rn. 34 - 37).
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