Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 19.92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Ablösung vom Studium an die Universität der Bundeswehr - Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Kommandierung zur Wahrnehmung von Prüfungen trotz Antrages auf Ablösung vom Studium - Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 19.92
Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an diesem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]>) braucht der Antragsteller insoweit nicht darzulegen, als der Antrag die Anordnung betrifft, sich zu den Prüfungen anzumelden und an ihnen teilzunehmen. - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 19.92
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von dem Gericht nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 19.92
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von dem Gericht nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 19.92
Es handelt sich hierbei um einen Befehl, bei dem das Vorliegen eines berechtigten Interesses vermutet wird (§ 19 Abs. 1 Satz 2 WBO; Beschluß vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111 [113]>).
- BVerwG, 22.12.2004 - 1 WB 41.03
Befehl; Ausführung; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse.
Das Feststellungsinteresse, welches sich auf den Befehl im materiellen Sinne bezieht (…Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 RNr. 13), wird vielmehr kraft Gesetzes vermutet (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 und vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 19.92 -).
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