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| BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
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Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Der erstmals mit Schriftsatz vom 28. Januar 1980 gestellte Antrag, den BMVg zu verpflichten, ihn, den Antragsteller, mit sofortiger Wirkung zum Fregattenkapitän zu befördern (Antrag zu 2), ist schon deshalb unzulässig, weil Gegenstand des Antragsverfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].Eine der Klageerweiterung anderer Verfahrensarten entsprechende Antragserweiterung kennt die Wehrbeschwerdeordnung nicht (BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N.).
Infolge der Unzulässigkeit der Klageänderung kann und muß offenbleiben, ob für diesen Antrag der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwGE 43, 193, 195 f [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N.).
- BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Die hierbei für den Ermessensspielraum zu beachtende Grenze ist nur, dann überschritten, wenn die Verwendung dem Soldaten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bei objektiver Beurteilung nicht mehr zumutbar ist (vgl. BVerwGE 53, 115, 116 f) [BVerwG 17.12.1975 - I WB 116/74]. - BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72
Fehlerhafte Ausübung von Ermessen
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Die für das Beamtenrecht entwickelten Grundsätze, wonach ein Beamter ohne sein Einverständnis grundsätzlich nicht mit Aufgaben betraut werden darf, die gegenüber dem abstrakten Aufgabenbereich der ihm übertragenen Amtsstelle unterwertig sind (vgl. ZBR 1975, 226 und BDHE 7, 88), können für den militärischen Bereich nicht angewandt werden.
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Der Antragsteller durfte daher ab 12. September 1979 davon ausgehen, daß der Dienstpostenwechsel nicht nur geplant, sondern über ihn bereits entschieden war (vgl. BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76] m.w.N.). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann hingegen vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der BMVg bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog - ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 95). - BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
In diesem Zusammenhang gerügte Rechts- und Fürsorgepflichtverletzungen sind daher solche des Vorgesetzten (§ 10 Abs. 3 SG) und nicht solche des Dienstherrn (§ 31 SG), über die die allgemeinen Verwaltungsgerichte zu befinden hätten (BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72] m.w.N.). - BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71
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Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Das gilt auch für die Anordnung eines Dienstpostenwechsels (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 WB 147/71 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77 -). - BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75
Zulassung zum Hochschulstudium - Widerruf einer Zusage - Leistungsabfall
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, liegt eine verbindliche Zusage dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in einer Dienststelle befugt ist (BVerwGE 53, 182, 183 [BVerwG 10.08.1976 - I WB 119/75] m.w.N.). - BVerwG, 10.10.1977 - 1 WB 214.77
Dienstpostenwechsel - Versetzung - Kommandierung - Militärischer Vorgesetzte - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Das gilt auch für die Anordnung eines Dienstpostenwechsels (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 WB 147/71 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77 -). - BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69
Versetzung eines dienstunfähigen Divisionsarztes bei der Bundeswehr - Versetzung …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Da der Soldat durch diese Rechtsbehelfe hinreichend gegen verzögerliche Sachbearbeitung durch den Vorgesetzten geschützt ist, bedarf es für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Vorlage des Antrages auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts fest zustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an dieser Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69). - BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 115.76
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.07.1970 - I WB 96.70
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 22.75
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der dienstlichen Beurteilung eines …
- BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05 Die Untätigkeitsbeschwerde dient nicht dazu, den Bearbeiter eines Antrages oder einer Beschwerde wegen Säumnis in der Sachbehandlung zu disziplinieren; sie ist grundsätzlich nur ein Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen (vgl. u.a. Beschluss vom 24. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 190/79 - m.w.N.;… Böttcher/Dau, a.a.O., § 1 RNr. 184, § 16 RNr. 15 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung - …
Das dafür erforderliche dienstliche Bedürfnis ist gegeben; es ist darin zu erblicken, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Abhebung auf A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA bereits heranstehenden Unteroffizier verwenden zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 -, vom 19. Mai 1981 - 1 WB 188/80 - und vom 23. August 1983 - 1 WB 24/82). - BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Verletzung der auf dem Verhältnis der …
Dagegen ist der Soldat bereits durch die Rechtsbehelfe der Wehrbeschwerdeordnung hinreichend geschützt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79).
- BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
Versetzung eines Soldaten auf den Dienstposten eines Dezernatsleiters - …
Finanzielle Nachteile entstehen ihm dadurch nicht; denn abweichend vom Stellenplan wird er - wie bisher - aus einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 besoldet (vgl. BVerwGE 53, 115, 118 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 116/74]; BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79). - BVerwG, 20.01.1982 - 1 WB 101.81
Übertragung eines Amtes an einen Beamten anstatt an einen sich darum ebenfalls …
- BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten - …
Ob bei ausgesprochen willkürlichen, eindeutig und tendenziell unsachlichen und den streitgegenständlichen Lebensvorgang überhaupt nicht berührenden Feststellungen, insbesondere solchen, die einen Angriff auf die Ehre des Antragstellers und damit eine wirkliche zusätzliche Beschwer für ihn enthalten (BVerwGE 46, 149, 152 [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]; vgl. BVerfGE 28, 151, 160 f.) [BVerfG 14.04.1970 - 1 BvR 33/68], ebenso etwas anderes gelten müßte wie bei einer entsprechend willkürlich gegen den Antragsteller gerichteten Verzögerung seiner Anträge (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79) kann offenbleiben. - BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 106.82
Rechtmäßigkeit einer Entscheidungen des Personalstammamtes der Bundeswehr (PSABw) …
"Untätigkeitsbeschwerde" (§ 16 Abs. 2 WBO) und "Untätigkeitsantrag" (§ 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) sind grundsätzlich nur Kittel, um in der Sache selbst weiterzukommen; ihre Rechtsnatur würde verkannt, wenn darin ein Mittel zur gerichtlichen Disziplinierung der mit der Sachbehandlung befaßten Offiziere wegen Säumnis in der Bearbeitung von Beschwerden oder zur gerichtlichen Feststellung einer, solchen Säumnis erblickt würde (BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 - m.w.H.). - BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
Versetzung zur Dienstleistung als Rechnungsführerfeldwebel - Darlegung des …
Der Rüge der verzögerten Bearbeitung der Beschwerde vom 15. Juni 1981 kommt keine prozessuale Bedeutung mehr zu, nachdem der BMVg den Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Senat nach den §§ 21, 17 Abs. 4 Satz 3 WBO vorgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 28. April 1977 - 1 WB 115/76 - mit weiteren Nachweisen), "Untätigkeitsbeschwerde" (§ 16 Abs. 2 WBO) und "Untätigkeitsantrag" (§ 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) sind grundsätzlich nur Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen; ihre Rechtsnatur würde verkannt, wenn darin ein Mittel zur gerichtlichen Disziplinierung der mit der Sachbehandlung befaßten Offiziere wegen Säumnis in der Bearbeitung von Beschwerden oder zur gerichtlichen Feststellung einer solchen Säumnis erblickt würde (BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 56.84
Verpflichtung zur Teilnahme am gemeinsamen Ausdauertraining - Erhaltung und …
Der Rüge der verspäteten Vorlage der "Beschwerde" vom 4. August 1983 kommt keine prozessuale Bedeutung mehr zu, nachdem der BMVg den Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Senat nach den §§ 21, 17 Abs. 4 Satz 3 WBO vorgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 - m.w.N.). - BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 169.80
Rechtsmittel
Dagegen ist der Soldat bereits durch die Rechtsbehelfe der Wehrbeschwerdeordnung hinreichend geschützt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79). - BVerwG, 11.12.1985 - 1 WB 104.85
Rückgängigmachung einer Beförderungsentscheidung zugunsten eines übergangenen …
- BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 110.82
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