Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 192.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 192.76
Eine derartige Zusage liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31 und BVerwG Beschluß vom 27. Juli 1977 - I WB 57/76).
- BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77
Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76).Trotz des Untätigkeitsantrages war der InspLw jedoch nicht gehindert, noch eine Entscheidung über die weitere Beschwerde zu treffen (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76).
- BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 WB 62.88
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses - Umfang und Schwierigkeit …
Zwar hat der Senat bisher die Frage, ob ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung in der Form eines Untätigkeitsantrags nach § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO eine Begründung zur Sache enthalten muß, offengelassen (vgl. BVerwGE 63, 84 [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77]), im vorliegenden Fall hat der Bevollmächtigte den Antrag allerdings den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO entsprechend ausreichend begründet (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76).
- BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 56.84
Verpflichtung zur Teilnahme am gemeinsamen Ausdauertraining - Erhaltung und …
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76). - BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 104.77
Rechtsmittel
Denn die Rechtsverbindlichkeit von Zusagen als hoheitlicher Selbstverpflichtungen mit Bindungswillen setzt voraus, daß sie von Vorgesetzten gemacht worden sind, die auf Grund der Handlungszuständigkeit ihrer Dienststellen und nach ihrer eigenen Stellung darin zur Erteilung rechtsverbindlicher Zusagen befugt sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
Fortsetzungsfeststellungsantrag bei berechtigtem Interesse an der Feststellung - …
Der ursprüngliche Antrag (Schriftsatz vom 12. Januar 1982) ist jedenfalls durch den Schriftsatz vom 1. Februar 1982 ausreichend und fristgerecht begründet worden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. August 1976 - 1 WB 68/75 -, vom 16. November 1976 - 1 WB 17/76 - und vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76).
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