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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,35
BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78 (https://dejure.org/1979,35)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1979 - 1 WB 193.78 (https://dejure.org/1979,35)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1979 - 1 WB 193.78 (https://dejure.org/1979,35)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche Ausgestaltung der Sicherheitsprüfung eines Mitarbeiters des Geheimdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 210
 
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Wird zitiert von ... (240)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Damit werde gegen die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1978, NJW 1978, 1643 [BVerwG 26.01.1978 - 2 C 66/73], verstoßen, der Dienstherr müsse dem Bediensteten bei nachteiligen Maßnahmen wenigstens so viel offenbaren, daß er seine Rechte sachgemäß wahren könne.
  • BVerwG, 12.04.1978 - 1 WB 159.76

    Verbot der Dienstausübung - Befehl - Zwingende dienstliche Gründe - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Insoweit war offen, ob das persönliche Vertrauen des damaligen Präsidenten des BND angesprochen war; das hätte die Frage aufgeworfen, ob die Grundsätze, die insoweit für das Verhältnis der politischen Führung zu hohen Offizieren gelten (vgl. § 50 Abs. 1 SG; BVerwG Beschluß vom 12. April 1978 - 1 WB 159/76, 5/77), auch auf das Verhältnis zwischen dem Leiter einer nachgeordneten Dienst stelle und seinen Untergebenen anwendbar sind, ganz abgesehen davon, daß auch dort das Vertrauen "nicht willkürlich entzogen werden darf", die Entziehung also rational begründbar sein muß.
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 10.10.1977 - 1 WB 214.77

    Dienstpostenwechsel - Versetzung - Kommandierung - Militärischer Vorgesetzte - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 30.04.1974 - I WB 57.73

    Gegenstandswertfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 09.05.1973 - I WB 188.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die ihm und seiner großen Familie durch seine nunmehrige Tätigkeit in F. jedenfalls bis zu Entscheidung in der Hauptsache entstehen, ist wiederum zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Mai 1973 - 1 WB 188/72 -, vom 28. Februar 1974 - 1 WB 57/73 - und vom 10. Oktober 1977 - 1 WB 214/77).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 BVerwG 1 WB 8.70, vom 11. November 1975 BVerwG 1 WB 24.75, vom 27. März 1979 BVerwG 1 WB 193.78, vom 30. Juli 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 4. Dezember 1995 BVerwG 1 WB 106.95, vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 24.01 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 37.01).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - jeweils m.w.N).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Soldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Dienstort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf vorhandenes Wohnungseigentum noch auf die schulische Situation seiner Kinder berufen (Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210, [215]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 10.96 -).

  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82

    Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von …

    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).

    Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung bzw. hier auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215).

    - Materiell stellt der Erwerb eines Eigenheims keinen Hinderungsgrund für eine Versetzung dar (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 63, 210, 214 f.) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].

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