Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1980 - 1 WB 196.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Schriftform des Antrags - Fernschreiben - Unterschrift einer natürlichen Person - Versäumung der Beschwerdefrist - Beschwerdebescheid - Unzulässigkeit der Erstbeschwerde
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der …
Denn die Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren kann im gerichtlichen Antragsverfahren dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Dezember 1978 - 1 WB 61/78 - und vom 13. Mai 1980 - 1 WB 196/78 - m.w.N.).Das gilt auch dann, wenn entweder die weitere Beschwerde wegen der im Beschwerdebescheid nicht angesprochenen Unzulässigkeit der Erstbeschwerde für unbegründet erklärt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 WB 196/78) oder, wie hier, der InspH als die über die weitere Beschwerde entscheidende Stelle oder als Antragsgegner im gerichtlichen Verfahren zugunsten des Antragstellers davon ausgegangen ist, daß die Erstbeschwerde nicht verspätet war, weil er den Beschwerdeanlaß nicht in der Beurteilung selbst, sondern in der Art und Weise ihres Zustandekommens gesehen und deshalb aus sachlichen Gründen ablehnend entschieden hat.
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 28.98
Klage eines Soldaten gegen ein Stellenbesetzungsverfahren - Verstoß gegen die …
Nur für den Fall, daß eine verspätet erhobene Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen wird, bleibt die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde für das Wehrdienstgericht ohne Bedeutung (Beschluß vom 13. Mai 1980 - BVerwG 1 WB 196.78 -).
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