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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,18858
BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86 (https://dejure.org/1987,18858)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1987 - 1 WB 196.86 (https://dejure.org/1987,18858)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1987 - 1 WB 196.86 (https://dejure.org/1987,18858)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Versetzungsverfügung ggü. einem Soldaten - Wegversetzung eines Soldaten wegen einer Änderung der Stärkenachweisung und Ausrüstungsnachweisung

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
    Die organisatorische Umgliederung selbst unterliegt nicht der Nachprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179 [BVerwG 24.02.1971 - I WB 2/70] und Beschluß vom 25. November 1981 - 1 WB 17/81).

    Hierbei handelt es sich letztlich um eine Bewertung der Zweckmäßigkeit der personellen Organisation, die nicht der Nachprüfung durch den Senat unterliegt (BVerwGE 43, 179 [BVerwG 24.02.1971 - I WB 2/70]).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79] m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]).
  • BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69

    Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
    Andererseits hat der Vorgesetzte bei Verwendungs- und Versetzungsentscheidungen stets auch die persönlichen Belange der betroffenen Soldaten zu berücksichtigen und muß sich dabei von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten lassen (BVerwGE 43, 38, 39 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 17.81

    Anforderungen an die Bewerbung eines Zeitsoldaten der Bundeswehr auf einen …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
    Die organisatorische Umgliederung selbst unterliegt nicht der Nachprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179 [BVerwG 24.02.1971 - I WB 2/70] und Beschluß vom 25. November 1981 - 1 WB 17/81).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 1 WB 67.86

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
    Den Antrag, die dem Antragsteller in dem Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen, hat der Senat mit Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 WB 67/86 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Die der Umgliederung zugrundeliegenden organisatorischen Überlegungen unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Überprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179, BVerwG Beschlüsse vom 5. November 1987 - 1 WB 196/86 - und vom 18. April 1989 - 1 WB 141/88).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90

    Antrag eines Soldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung des …

    Andererseits hat der Vorgesetzte bei Verwendungs- und Versetzungsentscheidungen stets auch die persönlichen Belange der betroffenen Soldaten zu berücksichtigen und muß sich dabei von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten lassen (BVerwGE 43, 38, 39 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1987 - 1 WB 196/86).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 64.91

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der …

    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitsentscheidungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 196.86 -, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - und vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 111.90 -).
  • BVerwG, 24.07.1991 - 1 WB 59.91

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Wesentliche Bedeutung des Prinzips der …

    Andererseits hat der Vorgesetzte bei Verwendungs- und Versetzungsentscheidungen stets auch die persönlichen Belange des betroffenen Soldaten zu berücksichtigen und muß sich dabei von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten lassen (Beschlüsse vom 9. Dezember 1969 - BVerwG 1 WB 101.69 - <BVerwGE 43, 38 [f.]>; und 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 196.86 -).
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