Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72
Das sonach für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages erforderliche berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art sein (vgl. BVerwGE 12, 87, 90) [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]. - BVerwG, 11.11.1960 - WB 26.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72
Daß diese Vorschrift auch gilt, wenn - wie hier - dem gerichtlichen Verfahren keine förmliche Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung vorausgeht, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des BMVg unmittelbar gestellt wird (§ 21 WBO), hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen (vgl. z.B. BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60).
- BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig …
Dabei kann mit dem Berufungsgericht davon ausgegangen werden, daß in Fällen, in denen ein Soldat unmittelbar seine Kommandierung angreift, entweder indem er deren Aufhebung schlechthin oder ihre Umwandlung in eine Versetzung begehrt, der Rechtsweg ausschließlich zu den Truppendienstgerichten bzw. - bei Entscheidungen des BMVg - zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - eröffnet ist (§§ 17, 21 WBO), weil es sich dabei um die Verletzung solcher Rechte und Pflichten handelt, die im zweiten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des Soldatengesetzes (mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31) geregelt sind (vgl. dazu die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 199.72 - und vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 -). - BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86
Überprüfung der Beurteilungszuständigkeit des Vorgesetzten - Zuständigkeit des …
Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur sein, was auch Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwG Beschlüsse vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 16. Mai 1974 - 1 WB 199/72).
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