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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26024
BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00 (https://dejure.org/2000,26024)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 1 WB 2.00 (https://dejure.org/2000,26024)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 1 WB 2.00 (https://dejure.org/2000,26024)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten - Zulässigkeit von "Spannungsversetzungen"

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Ober seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.

    Da Spannungsversetzungen grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen tragen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N., vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 86.98 -), reicht der bloße Verdacht der dem Antragsteller zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für seine Wegversetzung zu begründen.

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98

    Verletzung von Fürsorgepflichten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.

    Da Spannungsversetzungen grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen tragen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - m.w.N., vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 86.98 -), reicht der bloße Verdacht der dem Antragsteller zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für seine Wegversetzung zu begründen.

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95

    Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann eine Wegversetzung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien darauf gestützt werden, dass gegen den betroffenen Soldaten der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung besteht (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).

    Da Versetzungen nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen tragen, reicht der bloße Verdacht der dem betroffenen Soldaten zur Last gelegten schuldhaften Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für seine Wegversetzung zu begründen (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche …

    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Fall von Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -), ist auch nicht entscheidend, ob das disziplinargerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen und der ihm zugrunde gelegte, vom Antragsteller zumindest in seiner rechtlichen Bewertung in Abrede gestellte Sachverhalt rechtskräftig festgestellt ist.

    Da Spannungsversetzungen grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen tragen, reicht der bloße Verdacht der dem Antragsteller zur Last gelegten schuldhaften Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für seine Wegversetzung zu begründen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04

    Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, eine Wegversetzung oder Ablösung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien damit zu rechtfertigen, dass gegen den betroffenen Soldaten der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung besteht (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Wegversetzung oder Beendigung der Kommandierung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlustes "schuld" ist, oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld entziehen (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 -).

  • BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 3.07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats kann eine Wegversetzung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien darauf gestützt werden, dass gegen den betroffenen Soldaten der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung besteht (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - …und vom 27. Juli 2006 a.a.O. m.w.N.).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 a.a.O. …und vom 8. Mai 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 24.06

    Ausland; Dienstpflichtverletzung; Kommandierung; Versetzung; Vertrauensverluste

    Nach der ständigen Rechtsprechung reicht der bloße Verdacht der dem betroffenen Soldaten zur Last gelegten schuldhaften Dienstpflichtverletzung aus, um ein dienstliches Bedürfnis für eine Wegversetzung zu begründen (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03

    Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00

    Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …

    Im Zusammenhang mit der den Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 2.00 bildenden Versetzungsverfügung des Personalamts der Bundeswehr (PersABw) vom 2. März 1999 beschwerte sich der Antragsteller mit Schreiben vom 20. Dezember 1999 über den Leiter des Referats PSZ III 5 im Bundesministerium der Verteidigung wegen unrichtiger Behandlung der Bearbeitung und Entscheidung bzw. Unterlassung der Bescheidung seiner Beschwerde.
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