Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - Anträge auf Verkürzung der Dienstzeit eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Wahrnehmung des Dienstpostens eines Berufssoldaten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03
Er ist vor den Wehrdienstgerichten geltend zu machen, weil die vom Antragsteller angestrebte Freistellung allein aus truppendienstlichen Gründen abgelehnt wurde (Beschlüsse vom 1. Oktober 1975 - BVerwG 1 WB 116.75 -, vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 144.76 -DÖV 1977, 906> und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ZBR 2000, 286 [LS]>). Das hat zur Folge, dass weiterhin eine Entscheidung in der Sache ergehen kann (Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - m.w.N.).
Ein Anspruch auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst käme daher nur dann in Betracht, wenn die Freistellung die einzig ermessensgerechte Entscheidung darstellte, der Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Stelle also auf Null reduziert wäre (Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - m.w.N.).
Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 -, vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).
Er darf die beantragte Freistellung nicht nur dann ablehnen, wenn anderenfalls die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes oder einer Einheit ernsthaft beeinträchtigt wäre; vielmehr genügt für eine ablehnende Entscheidung, dass im militärischen Dienst für den Fall der Freistellung eines Soldaten erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müssten (Beschlüsse vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).
- BVerwG, 28.01.1988 - 1 WB 4.88
Möglichkeit der Vorwegnahme einer in der Hauptsache erstrebten Freistellung vom …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03
Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 -, vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).Er darf die beantragte Freistellung nicht nur dann ablehnen, wenn anderenfalls die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes oder einer Einheit ernsthaft beeinträchtigt wäre; vielmehr genügt für eine ablehnende Entscheidung, dass im militärischen Dienst für den Fall der Freistellung eines Soldaten erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müssten (Beschlüsse vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03
Überdies ist die Frage, ob und in welchem Umfang die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine bestimmte Ausbildung, Qualifikation oder Vorverwendung erfordern, vom BMVg unter dem Aspekt militärischer Zweckmäßigkeit zu entscheiden; sie ist einer gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 -ZBR 2001, 31 = DVBl 2001, 144 [LS]>).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00
Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03
Überdies ist die Frage, ob und in welchem Umfang die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine bestimmte Ausbildung, Qualifikation oder Vorverwendung erfordern, vom BMVg unter dem Aspekt militärischer Zweckmäßigkeit zu entscheiden; sie ist einer gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 -ZBR 2001, 31 = DVBl 2001, 144 [LS]>). - BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur …
- BVerwG, 01.10.1975 - 1 WB 116.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03
Er ist vor den Wehrdienstgerichten geltend zu machen, weil die vom Antragsteller angestrebte Freistellung allein aus truppendienstlichen Gründen abgelehnt wurde (Beschlüsse vom 1. Oktober 1975 - BVerwG 1 WB 116.75 -, vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 144.76 -DÖV 1977, 906> und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ZBR 2000, 286 [LS]>).
- BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf …
Diese Verselbstständigung bewirkte ihrerseits, dass die Freistellungs-Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle, die dem betroffenen Soldaten auch gesondert eröffnet wurde, als truppendienstliche Entscheidung über seine Verwendung unabhängig von der Entscheidung des Kreiswehrersatzamtes wehrdienstgerichtlich angefochten werden konnte (seinerzeit stRspr, grundlegend: Beschluss vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - BVerwGE 86, 128 ; vgl. ferner z.B. Beschlüsse vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 2.03 - , vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 33.05 - Buchholz 449.4 § 4 SVG Nr. 6 Rn. 21, 25 …und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 38.06 - Rn. 23, 27).
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