Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SLV § 2 Abs. 2; ZDv 20/6 Nrn. 903 Buchst. a, 905 Buchst. b, 906 Buchst. b
Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Förderungswürdigkeit. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03
Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 2.04
Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hieraus in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 2 A 2.03 gefolgert, dass sich die Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur Leistungs und Eignungsbeurteilung des Soldaten entwickeln sowie Leistungsstand und Eignungsgrad des Beurteilten widerspiegeln muss.Hiermit ist jedoch gemeint, dass die Beurteilung der Förderungswürdigkeit ein eigenständiges Werturteil des nächsthöheren Vorgesetzten darstellt, welches weder schematisch aus der Summe noch aus dem arithmetischen Mittel der Einzelmerkmalswertungen gebildet werden darf (Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 2 A 2.03 -).
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00
Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse
Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 2.04
Eine vorrangige Förderung wird empfohlen." Insoweit hat der Senat in seinem Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 m. w. N. zwar ausgesprochen, dass das Verhältnis zwischen den fünf Wertungsstufen nach der Anlage 9 zur Nr. 906 Buchst. a und b ZDv 20/6 nicht in einer unmittelbaren Wechselbeziehung zu den inhaltlich damit korrespondierenden Wertungsstufen der Anlage 5 zu Nr. 611 Buchst. c bis f und der Anlage 7 zu Nr. 614 Buchst. a bis d ZDv 20/6 steht.Hiermit ist jedoch gemeint, dass die Beurteilung der Förderungswürdigkeit ein eigenständiges Werturteil des nächsthöheren Vorgesetzten darstellt, welches weder schematisch aus der Summe noch aus dem arithmetischen Mittel der Einzelmerkmalswertungen gebildet werden darf (Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 2 A 2.03 -).
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 49.00
Beurteilung eines Soldaten - Anforderungen an das Begründungsgebot für Änderungen …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 2.04
Der nächsthöhere Vorgesetzte hätte auch die Möglichkeit gehabt, im Rahmen eines übergreifenden Eignungs und Leistungsvergleichs Einzelmerkmalswertungen in den Abschnitten F und G zu ändern; wenn er aufgrund eines derartigen Vergleichs mit vergleichbaren Stabsoffizieren zu der Überzeugung gelangt wäre, der Antragsteller sei in diesen Abschnitten zu günstig beurteilt, wäre er zu einer Änderung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gewesen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 6.01). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 6.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 2.04
Der nächsthöhere Vorgesetzte hätte auch die Möglichkeit gehabt, im Rahmen eines übergreifenden Eignungs und Leistungsvergleichs Einzelmerkmalswertungen in den Abschnitten F und G zu ändern; wenn er aufgrund eines derartigen Vergleichs mit vergleichbaren Stabsoffizieren zu der Überzeugung gelangt wäre, der Antragsteller sei in diesen Abschnitten zu günstig beurteilt, wäre er zu einer Änderung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gewesen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 49.00 und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 6.01).
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08
Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose; …
Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 Satz 1 SLV ermessenslenkende Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen (höherrangigen) Rechtsvorschriften im Einklang stehen (stRspr, Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 2.04 - ZBR 2005, 313).Anderenfalls hat die Beurteilung oder die Stellungnahme keine hinreichende Aussagekraft und kann ihre Funktion nicht erfüllen (vgl. Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 2.04 - ZBR 2005, 313 und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 33.08 -
). Rn. 39 Mit diesen neuen Vorschriften hat das Bundesministerium der Verteidigung als Erlassgeber bewusst Abstand genommen von den früheren Regelungen über die "Förderungswürdigkeit" des Beurteilten in Nr. 905 Buchst. b und Nr. 906 Buchst. a ZDv 20/6 a.F. Für das Kriterium der Förderungswürdigkeit hatten der beschließende Senat sowie der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts - unter Berücksichtigung des seinerzeit vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebenen Leitfadens "Das neue Beurteilungssystem" vom 11. Mai 1998 - ausgesprochen, dass sich die Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur Leistungs- und Eignungsbeurteilung des Soldaten entwickeln sowie Leistungsstand und Eignungsgrad des Beurteilten widerspiegeln müsse (Beschluss vom 18. August 2004 a.a.O. und Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 2 A 2.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 33).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08
Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner …
Bestandskräftig ist auch die Bewertung seiner Förderungswürdigkeit geworden, die nach der Rechtsprechung des Senats als selbstständiger Teil der Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten - isoliert - Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein kann (Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 2.04 - ZBR 2005, 313 m.w.N.).Dem hat sich der beschließende Senat im Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 2.04 - (…a.a.O.) angeschlossen.
- BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15
Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung
Für das Kriterium der Förderungswürdigkeit hatten der beschließende Senat sowie der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts - unter Berücksichtigung des seinerzeit vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebenen Leitfadens "Das neue Beurteilungssystem" vom 11. Mai 1998 - ausgesprochen, dass sich die Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur Leistungs- und Eignungsbeurteilung des Soldaten entwickeln sowie Leistungsstand und Eignungsgrad des Beurteilten widerspiegeln müsse (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2004 - 1 WB 2.04 - ZBR 2005, 313 und Urteil vom 17. Dezember 2003 - 2 A 2.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 33). - BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 1.25
Rechtswidrigkeit einer Personalentwicklungsbewertung als Folge der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".