Rechtsprechung
| BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 2.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03
Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit; …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 2.05
Durch den Senatsbeschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - sei der BMVg veranlasst worden, ihn, den Antragsteller, für die Besetzung dieses Dienstpostens in eine vergleichende Betrachtung mit dem ausgewählten Dienstposteninhaber einzubeziehen. - BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …
- BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03
Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 2.05
Seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzung zur L...Brig ... hat der Senat mit Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 9.03 - zurückgewiesen.
- BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
Militärischer Abschirmdienst; Weisungsbefugnis; Vorgesetzter; Rechtsweg.
- BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 21.06
Ablösung; Festsetzung der Dienstzeit; Fliegerischer Dienst; Rechtsweg
Der für Verfahren im Sinne des § 52 Nr. 4 VwGO für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts maßgebliche "dienstliche Wohnsitz" ist bei einem Soldaten der Standort seiner Einheit (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 2.05 - und vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 23.06 -). - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 44.06
Feststellungsinteresse; Kommandierung; Wiederholungsgefahr
Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Personalführung des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer personalbearbeitenden Stelle im Allgemeinen nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein kann; auch hat ein Soldat im Rahmen des § 17 Abs. 1 WBO insoweit keinen Anspruch auf dienstaufsichtliches Einschreiten militärischer Vorgesetzter (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 18.04 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 2.05 -).
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