Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 2.06 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 2.06
Der Senat lässt dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Gericht im regulären Geschäftsgang) im vorliegenden Verfahren zur - allenfalls entsprechenden - Anwendung des § 7 Abs. 1 WBO führen kann (…zum Streitstand im Einzelnen: Beschluss vom 20. Juli 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 3.04 - a.a.O.). - BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 2.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedürfen indessen truppendienstliche Erstmaßnahmen - wie die hier angefochtene Verfügung der SDH - keiner Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 74.73 - BVerwGE 46, 251 f. …und vom 20. Juli 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 3.04 - a.a.O. jeweils m.w.N.). - BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen; …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 2.06
Die Entscheidung über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG sowie § 3 Abs. 3 i.V.m. §§ 15, 20 SLV in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2005 (BGBl I S. 1244) betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für deren gerichtliche Kontrolle der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 m.w.N.).
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08
Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung …
Sie hat den eingegangenen Vorgang vielmehr (nur) im regulären Geschäftsablauf - unter Umständen mit Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - an die zuständige Behörde abzugeben (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 3.04 - Buchholz 311 § 23 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2004, 258, vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 -, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 -, vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 2.06 - …und vom 25. April 2007 a.a.O.). - BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12
Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die …
Rn. 40 Zusätzlich weist der Senat darauf hin, dass in der hier gegebenen Konstellation die Einlegung der Beschwerde bei der Stammdienststelle unzulässig ist, weil diese Stelle nicht die Voraussetzungen einer empfangsberechtigten Stelle nach §§ 5, 11 WBO erfüllt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 2.06 - Rn. 18 f.).
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