Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Abhilfeentscheidung ohne Beschwerdebescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WBO § 12 ; WBO § 13 Abs. 1 S. 1
Beschwerden nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Anspruch auf einen vollständigen und stattgebenden Beschwerdebescheid - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09
Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme
- BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18
Antrag auf Feststellung der Befangenheit; dienstlich anfechtbare Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
Hinzu kommt noch, dass eine solche Entscheidung als unselbstständige Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern erst mit dem Rechtsbehelf gegen die Beurteilung zu rügen wäre (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.
Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
Die vorgetragenen Rechtswidrigkeitsgründe können ganz oder teilweise offengelassen und die Aufhebung der Maßnahme tragend nur auf einen dieser Gründe oder auch auf einen nicht vorgetragenen Grund gestützt werden; denn es gibt - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Nichtigkeit - keine unterschiedlichen Qualitäten der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 Rn. 26 m.w.N.). - BVerwG, 17.08.1977 - 1 WB 128.76
Bundeswehr - Vorgesetzte - Dienststellen - Zurücknahme einer Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
Denn das Beschwerderecht nach § 34 SG gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 1977 - 1 WB 128.76 - NZWehrr 1978, 28 ).
- BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22
Antrag gegen isolierte Unterbringung
Rn. 18 a) Das Beschwerderecht gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten, die mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 WBO geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Rn. 23 m. w. N.).Das Beschwerderecht gibt nicht nur einen Anspruch auf einen den Vorgaben der §§ 12, 13 WBO entsprechenden Beschwerdebescheid (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Rn. 24), es richtet sich auch auf die Einhaltung der Vorgaben zur Zuständigkeit für den Beschwerdebescheid aus § 9 und § 16 Abs. 3 WBO.
- BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung
Rn. 31 a) Das Beschwerderecht gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten, die mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO geltend gemacht werden können (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - juris Rn. 23 m. w. N.).Das Beschwerderecht gibt nicht nur einen Anspruch auf einen den Vorgaben der §§ 12, 13 WBO entsprechenden Beschwerdebescheid (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - juris Rn. 24), es richtet sich auch auf die Einhaltung der Vorgaben zur Zuständigkeit aus § 9 und § 16 Abs. 3 WBO.
- BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung
Denn das Beschwerderecht nach § 34 SG gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1977 - 1 WB 128.76 - NZWehrr 1978, 28 und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 3 Leitsatz und Rn. 21 ff.).
- BVerwG, 13.07.2023 - 1 WRB 2.22
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde einer Vertrauensperson
Er kann auch einen stattgebenden Beschwerdebescheid verlangen (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 3 Rn. 25). - BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20
Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die …
Denn das Beschwerderecht nach § 34 SG gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1977 - 1 WB 128.76 - NZWehrr 1978, 28 und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 3 Leitsatz und Rn. 21 ff.). - BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 46.24
Nichtbearbeitung von Beschwerden
Rn. 23 Zwar gehört zu den im Wehrbeschwerdeverfahren rügefähigen Rechten nach § 6 SG das Petitionsrecht aus Art. 17 GG (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4.04 - NZWehrr 2004, 259 ) und das Wehrbeschwerderecht aus § 34 SG (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - NZWehrr 2020, 167 ). - BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 8.25 Rn. 23 Da sowohl die Beschwerde als auch die weitere Beschwerde beschieden worden sind, kann der Antragsteller auch nicht geltend machen, zumindest möglicherweise in seinem Beschwerderecht verletzt zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - juris Rn. 21 ff.).
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