Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 2.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsfragen ohne Bezug zu einer konkreten Einzelfallmaßnahme als Gegenstand eines zulässigen Wehrbeschwerdeverfahrens - Rechtsauskunft hinsichtlich der Zulässigkeit von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland als den Antragsteller konkret betreffende Maßnahme
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 2.94
Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]>). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 2.94
Eine Unterlassung ist das Nichttätigwerden dort, wo der Antragsteller einen Anspruch auf Vornahme einer Maßnahme im dargelegten Sinn zu haben glaubt (…vgl. Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 17 RdNr. 57; Beschluß vom. 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 -).
- BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 15.07
Maßnahme; militärische Über- und Unterordnung; Rechtsauskünfte; Rechtsberatung.
Rechtsauskünfte oder Empfehlungen, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung seine Auffassung zu bestimmten Rechtsfragen mitteilt, ergehen nicht im Rahmen der militärischen Über- und Unterordnung (Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 29. Juli 1970 - BVerwG 1 WB 19.70 -, vom 16. September 1970 - BVerwG 1 WB 84.70 - und vom 14. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 2.94 - vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 1 Rn. 105). - BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09 Äußerungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer Dienststelle der Bundeswehr zu bestimmten Rechtsfragen erfolgen hingegen nicht in diesem Sinne auf der Grundlage eines militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses; derartige Rechtsauskünfte oder rechtliche Informationen beinhalten keine truppendienstliche Maßnahme, die den jeweiligen Soldaten konkret betrifft (Beschlüsse vom 14. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 2.94 - und vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 15.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 63 = NZWehrr 2008, 70).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 51.96
Anfechtbarkeit einer nicht verwirklichten Planungsabsicht nach der …
Dieser Antrag ist unzulässig; denn der Hinweis vom 23. Januar 1996 enthält keine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme, sondern lediglich die Bekanntgabe einer allgemeinen, nicht weiter konkretisierten Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 88.90 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 43.94 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 57.94 - vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 1994 - BVerwG 1 WB 78.93 - und vom 14. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 2.94 -).
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