Rechtsprechung
| BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung - Missbrauch dienstlicher Befugnisse
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Der Senat hat den Antrag mit Beschluß vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, zurückgewiesen.Ergänzend zu seinem Vorbringen im Verfahren BVerwG 1 WB 4.98 weist der BMVg - PSZ III 5 - darauf hin, daß eine Festlegung der Endverwendung des Antragstellers nach den "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren", enthalten in den PersKM 1/89 vom 11. Juli 1989, zum 1. April 1995 deshalb unterblieben sei, weil dieser seinen Wunsch nach einer nochmaligen Verwendung in Frankreich erneuert habe.
Die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 432/97 - und - PSZ III 5 - 199/98 -, die Verfahrensakten im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - BVerwG 1 WB 4.98 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Die gegebenenfalls daran anschließende Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).Es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Die gegebenenfalls daran anschließende Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Die gegebenenfalls daran anschließende Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Vielmehr entscheidet über die Verwendung der Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr.: vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Die gegebenenfalls daran anschließende Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen. - BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95
Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Insofern ist der vorliegende Streitfall mit der Sachlage im Beschluß des Senats vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - (NZWehrr 1996, 160) nicht vergleichbar, da in jenem Verfahren dem Soldaten in einem Personalgespräch mitgeteilt worden war, daß er in die Anwartschaft für die Versetzung auf einen "Altersdienstposten hineinwachse". - BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen.
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 67.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 2.98 -). - BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine …
Der BMVg - PSZ III 5 - hat die "Beschwerde" des Antragstellers als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gewertet und mit seiner Stellungnahme vom 20. Januar 1998 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 2.98). - BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 62.01
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Ein solcher Mangel berührt die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung jedenfalls dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - die vorangegangene Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmte und die Frage der Endverwendung damit bewusst offen blieb (Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - <NZWehrr 1996, 160 = ZBR 1996, 189 [LS]>, vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 2.98 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".