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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12437
BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99 (https://dejure.org/1999,12437)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1999 - 1 WB 20.99 (https://dejure.org/1999,12437)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1999 - 1 WB 20.99 (https://dejure.org/1999,12437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten bei der Marine mangels Bordverwendungsfähigkeit - Funktionsstörung der Beckenregion - Eingeschränkte Therapiemöglichkeit an Bord - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Antrag auf aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - < BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] >, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - < BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] >, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - < BVerwGE 43, 215 [217] >).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - < BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] >, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - < BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] >, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - < BVerwGE 53, 95 >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210 [ff.] >, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - < BVerwGE 73, 51 [f.] > und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18

    Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines …

    Als Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Beamte oder Richter die ihm durch die Versetzungsverfügung auferlegte Pflicht zur Dienstleistung an einer anderen Dienststelle mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Hauptsacheverfahrens noch offen ist, die Vollziehung des angefochtenen Bescheides den Beamten oder Richter jedoch so hart treffen würde, dass demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung geringeres Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.1999 - 1 WB 20/99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 35 = juris Rn. 3; Sächs.OVG…, Beschl. vom 2.5.2014 - 2 B 61/14 - juris Rn. 7; OVG Saarl., Beschluss vom 6.10.2004 - 1 W 34/04 - juris Rn.3).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99

    Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die …

    Den daraufhin gestellten Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen die Versetzungsverfügung vom 16. Februar 1999 anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 20.99 -, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 251/99 - und die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Wie der Senat in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - (DokBer B 1999, 174 = ZBR 1999, 286 [LS]) über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat, gebot im vorliegenden Fall schon die Fürsorgepflicht gemäß § 10 Abs. 3 SG, den Antragsteller von seinem Dienstposten an Bord der Fregatte B. wegzuversetzen, da er nach dem Ergebnis der vom Schiffsarzt, Oberstabsarzt S., am 10. Februar 1999 durchgeführten truppenfachärztlichen Begutachtung "vorübergehend nicht bordverwendungsfähig" war.

  • BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 10.00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Verstoß gegen die Grundsätze für das …

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - m.w.N. und vom 11. November 1999 - BVerwG 1 WB 66.99 -).
  • OVG Saarland, 09.12.2013 - 1 B 411/13

    Versetzung einer Grundschulleiterin wegen aufgetretener Spannungen in der Schule

    Rn. 6 BVerwG, Beschluss vom 1.3.1999 - WB 20.99 -RiA 2000, 85.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2013 - 1 B 1161/13

    Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Die vom Antragsteller benannte Entscheidung, nach der ein vorübergehend borddienstunfähiger Soldat wegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf einen Dienstposten an Land zu versetzen war (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1999 - 1 WB 20.99 -, RiA 2000, 85 = juris), betrifft schon deswegen einen anderen Fall, weil es dort nur um eine vorübergehende Borddienstunfähigkeit ging und der betroffene Soldat nicht zur Ruhe gesetzt werden sollte.
  • OVG Saarland, 28.10.2025 - 1 B 146/25

    Einzelfall einer erfolglosen Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz …

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bereits bei summarischer Prüfung mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben und Übertragung eines neuen Aufgabengebiets offensichtlich oder doch mit zumindest ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und es dem Beamten nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen.[vgl. die bereits zitierte Senatsrechtsprechung; ferner BVerwG, Beschluss vom 01.03.1999, 1 WB 20.99, juris Rn. 3][vgl. die bereits zitierte Senatsrechtsprechung; ferner BVerwG, Beschluss vom 01.03.1999, 1 WB 20.99, juris Rn. 3].
  • BVerwG, 11.11.1999 - 1 WB 66.99

    Frage des Vorrangs des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit …

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - ).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 09.08.2024 - DG 4/24
    Auch muss es der Behörde zur effektiven Aufgabenwahrnehmung möglich sein, Spannungszustände, die eine reibungslose Zusammenarbeit innerhalb einer Dienststelle empfindlich stören und sich auf andere Weise als durch Abordnung oder Versetzung nicht wirkungsvoll ausräumen lassen, rasch zu lösen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 35 = juris Rn. 3; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 2 B 61/14 - juris Rn. 7; OVG Saarland., Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 1 W 34/04 - juris Rn.3; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen…, Urteil vom 7. August 2018 - 2 B 179/18 -, juris Rn. 39f.).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 11.00

    Umdeutung eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in einen …

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106:95 - , vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - m.w.N. und vom 11. November 1999 - BVerwG 1 WB 66.99 -).
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