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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2016 - 1 WB 20.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52009
BVerwG, 09.12.2016 - 1 WB 20.16 (https://dejure.org/2016,52009)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2016 - 1 WB 20.16 (https://dejure.org/2016,52009)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 (https://dejure.org/2016,52009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren betreffend die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Antragsverfahren; Erstattung der notwendigen Auslagen; Kostenerstattung im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbegehren betreffend die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Antragsverfahren; Erstattung der notwendigen Auslagen; Kostenerstattung im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 1 WB 20.16
    Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 Rn. 11 m.w.N.).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass die Wehrdienstgerichte über nach Erledigung in der Hauptsache noch verbleibende Kostenfragen stets in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 Rn. 12 f.).

    Rn. 13 3. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 15 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 1 WB 20.16
    Rn. 13 3. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - …und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Rn. 15 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 - und vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -), in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt wurde.

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 1 WB 20.16
    Rn. 13 3. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - …und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 4.18

    Kostenentscheidung nach Abhilfe vor Rechtshängigkeit eines Konkurrentenstreits

    Bei einer derartigen Konstellation kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 11 m.w.N. und vom 9. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 - juris Rn. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entscheiden die Wehrdienstgerichte über nach Erledigung der Hauptsache noch verbleibende Kostenfragen stets in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Rn. 18 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - und vom 9. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 - juris Rn. 15), in der Regel die notwendigen Aufwendungen vollständig dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt wurde.

  • BVerwG, 21.05.2024 - 1 WB 13.24

    Erstattung notwendiger Aufwendungen in einem Wehrbeschwerdeverfahren

    Bei einer derartigen Konstellation kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - juris Rn. 11 m. w. N., vom 9. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 - juris Rn. 12 …und vom 1. März 2018 - 1 WB 4.18 - juris Rn. 15).
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