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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3748
BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82 (https://dejure.org/1983,3748)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 1 WB 20.82 (https://dejure.org/1983,3748)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 1 WB 20.82 (https://dejure.org/1983,3748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugverkehr - Amtlich anerkannter Sachverständiger - Zuerkennung der Eigenschaft - Dienstliches Bedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.02.1968 - I WB 37.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    - im Anschluß an BVerwGE 33, 62 -.

    Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen, deren Vorliegen Bedingung für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten ist, stellt nur einen Ausschnitt aus der Gesamtentscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten dar und ist deshalb nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten anzufechten (vgl. "Bundeswehrführerschein": BVerwGE 33, 62 ff.; "Militär-Flugzeugführerschein": BVerwG Beschluß vom 14. Oktober 1960 - 1 WB 17/59 - vgl. auch BVerwG ZBR 1981, 134 und Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93/79).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß die Änderung der Dienstpostenbeschreibung selbst erst nach der in der Vorlage des BMVg liegenden endgültigen Ablehnung der Ausnahmegenehmigung (vgl. dazu BVerwGE 73, 48, 50) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] erfolgt ist.
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    Dem zuständigen Vorgesetzten verbleibt auch insoweit das Recht, die Organisation der Streitkräfte in gerichtlich nicht nachprüfbarer Weise zu bestimmen (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; vgl. auch BVerwG NZWehrr 1983, 27).
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    Die Grenze des Freiraums wird erst dann erreicht, wenn die Organisationsmaßnahme Rechte des Dienstposteninhabers verletzt, etwa dann, wenn die nunmehr (nur noch)wahrzunehmenden Aufgaben für ihn vom Dienstgrad oder seiner Ausbildung her unzumutbar wären (vgl. BVerwGE 53, 115, 116) [BVerwG 17.12.1975 - I WB 116/74].
  • BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78

    Bundeswehr - Führen von Kraftfahrzeugen - Eignungsanforderungen - Militärische …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen, deren Vorliegen Bedingung für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten ist, stellt nur einen Ausschnitt aus der Gesamtentscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten dar und ist deshalb nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten anzufechten (vgl. "Bundeswehrführerschein": BVerwGE 33, 62 ff.; "Militär-Flugzeugführerschein": BVerwG Beschluß vom 14. Oktober 1960 - 1 WB 17/59 - vgl. auch BVerwG ZBR 1981, 134 und Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93/79).
  • BVerwG, 30.01.1968 - I WB 25.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    Der Antragsteller behauptet in näherer Nachprüfung bedürfender Weise die Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG durch seinen Dienstvorgesetzten (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; siehe auch BVerwG Beschluß vom 30. Januar 1968 - 1 WB 25/67).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 93.79

    Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
    Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen, deren Vorliegen Bedingung für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten ist, stellt nur einen Ausschnitt aus der Gesamtentscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten dar und ist deshalb nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten anzufechten (vgl. "Bundeswehrführerschein": BVerwGE 33, 62 ff.; "Militär-Flugzeugführerschein": BVerwG Beschluß vom 14. Oktober 1960 - 1 WB 17/59 - vgl. auch BVerwG ZBR 1981, 134 und Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93/79).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von …

    Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82

    Rechtsmittel

    Sowohl die Erteilung, die Versagung oder die Einschränkung der Anerkennung als aaS (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 22. November 1983 - 1 WB 20/82) als auch die Gewährung, die Versagung oder die Beschränkung einer Nebentätigkeit als solche (§ 20 SG; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 3. Mai 1984 - 1 WB 10/83) sind dem truppendienstlichen Bereich zuzuordnen.
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 87.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsfähigkeit eines Berufssoldaten

    Der Antrag ist zulässig (vgl. Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - Ls), aber nicht begründet.
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