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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12537
BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92 (https://dejure.org/1992,12537)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 1 WB 20.92 (https://dejure.org/1992,12537)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 1 WB 20.92 (https://dejure.org/1992,12537)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Versetzungsanspruch eines Soldaten nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Der Antrag ist zulässig, aber nicht begründet; in maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>) liegen die Voraussetzungen für die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung nicht vor.
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn zur FSGrp ... zu versetzen, könnte demnach vom Senat nur ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, wenn also jede andere Verwendungsentscheidung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163, [f.]>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Durch welches Personal bestimmte militärische Aufgaben wahrzunehmen sind, entscheiden die zuständigen militärischen Vorgesetzten nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] > m.w.N. und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Durch welches Personal bestimmte militärische Aufgaben wahrzunehmen sind, entscheiden die zuständigen militärischen Vorgesetzten nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] > m.w.N. und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einen anderen Standort versetzt zu werden, weder die Sorge für kranke Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern noch Haus- oder Wohnungseigentum geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einen anderen Standort versetzt zu werden, weder die Sorge für kranke Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern noch Haus- oder Wohnungseigentum geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 23.91

    Ablehnung eines Rückversetzungsgesuches - Anspruch eines Soldaten auf eine …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 20.92
    Sie können allerdings nur dann einen Versetzungsanspruch begründen, wenn die Versetzung dienstlich möglich ist (vgl. Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 1 WB 23.91 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 97.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß die Sorge eines Soldaten für kranke und gebrechliche Eltern eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung nicht hindert (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 45.83 -, vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - und vom 19. August 1992 - BVerwG 1 WB 20.92 -).
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