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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9177
BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88 (https://dejure.org/1989,9177)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 1 WB 201.88 (https://dejure.org/1989,9177)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 1 WB 201.88 (https://dejure.org/1989,9177)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen die Anordnung eines Dienstpostenwechsels auf einen gleichwertigen Dienstposten einer anderen Teileinheit/Zeile - Wehrdienstrechtliche Qualifizierung des Antrags eines Bundeswehrsoldaten auf Einweisung in ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO) - durch die Antragsschrift bestimmt (BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86 - m.w.N.), im vorliegenden Fall also durch die Beschwerde vom 12. März 1988, in der - bei objektiver Würdigung - nur das Verhalten des Chefs des Stabes und anderer Vorgesetzter im LwA im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beschwerde vom 2. Juli 1985 gerügt wurde.

    Im übrigen stellt die Begründung eines Bescheides für sich gesehen grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (BVerwGE 63, 56 [BVerwG 25.04.1978 - BVerwG 1 WB 154/77]; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO) - durch die Antragsschrift bestimmt (BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86 - m.w.N.), im vorliegenden Fall also durch die Beschwerde vom 12. März 1988, in der - bei objektiver Würdigung - nur das Verhalten des Chefs des Stabes und anderer Vorgesetzter im LwA im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beschwerde vom 2. Juli 1985 gerügt wurde.
  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 33, 228 f. [BVerwG 05.12.1968 - I WB 81/68]; BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1982 - 1 WB 41/81 - m.w.N.) entfalten die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in Wehrbeschwerdesachen allerdings materielle Rechtskraft, so daß ein Begehren, das bereits Gegenstand eines unanfechtbar abgeschlossenen gerichtlichen Antragsverfahrens war, grundsätzlich nicht erneut zur Prüfung durch ein Wehrdienstgericht gebracht werden kann.
  • BVerwG, 17.11.1969 - I WB 70.69

    Anspruch auf Entscheidung des Wehrdienstsenats - Pflicht des Dienstherrn zur …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 43, 28 [BVerwG 17.11.1969 - I WB 70/69]; BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 53/86 - m.w.N.) ist die Verselbständigung von Elementen eines anderen gesetzlich normierten Beschwerdeverfahrens oder eines anderen gerichtlichen Verfahrens unzulässig.
  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Im übrigen stellt die Begründung eines Bescheides für sich gesehen grundsätzlich keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (BVerwGE 63, 56 [BVerwG 25.04.1978 - BVerwG 1 WB 154/77]; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 05.12.1968 - I WB 81.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 33, 228 f. [BVerwG 05.12.1968 - I WB 81/68]; BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1982 - 1 WB 41/81 - m.w.N.) entfalten die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in Wehrbeschwerdesachen allerdings materielle Rechtskraft, so daß ein Begehren, das bereits Gegenstand eines unanfechtbar abgeschlossenen gerichtlichen Antragsverfahrens war, grundsätzlich nicht erneut zur Prüfung durch ein Wehrdienstgericht gebracht werden kann.
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 53.86

    Neuverfassung einer Beurteilung hinsichtlich einer Wehrübung eines Kompaniechef …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 43, 28 [BVerwG 17.11.1969 - I WB 70/69]; BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 53/86 - m.w.N.) ist die Verselbständigung von Elementen eines anderen gesetzlich normierten Beschwerdeverfahrens oder eines anderen gerichtlichen Verfahrens unzulässig.
  • BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86

    Antrag auf Einweisung eines Offiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 201.88
    Der Antrag wurde durch Beschluß des Senats vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 - als unzulässig zurückgewiesen; auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 38.03

    Materielle Rechtskraft; Bescheidungsbeschluss; Rechtskraftwirkung; …

    Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in Wehrbeschwerdeverfahren materielle Rechtskraft entfalten (Beschlüsse vom 5. Dezember 1968 BVerwG 1 WB 81.68, vom 18. Februar 1982 BVerwG 1 WB 41.81, vom 29. November 1989 BVerwG 1 WB 201.88 und vom 7. November 1990 BVerwG 1 WB 141.89).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 68.93

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten auf Grund seiner Befehlsverweigerung - …

    Die Regelungen der Wehrdisziplinarordnung stellen vielmehr ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die in der Wehrdisziplinarordnung ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen (z.B. § 38 WDO) hinaus nicht zuläßt (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1989 - BVerwG 1 WB 201.88 - und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 WB 149.91 - <NZWehrr 1992, 207 m.w.N. = ZBR 1992 = 312 RiA 1992, 300).
  • BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 71.91

    Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstleutnant - Anspruch eines Soldaten …

    Durch die Möglichkeit, einen Untätigkeitsantrag schließlich auch bei Gericht selbst zu stellen, ist der Antragsteller ausreichend geschützt (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]>, vom 12. März 1975 - BVerwG 1 WB 151.74 - <BVerwGE 53, 8> und vom 29. November 1989 - BVerwG 1 WB 201.88 -).
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