Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WBO § 17 Abs. 3
Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 255
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte …
Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 -, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden …
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -). - BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von …
Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls dann bejaht werden, wenn es dem Soldaten nicht zuzumuten wäre, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet erscheint, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N. und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -).
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98 Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls in den Fällen bejaht werden, in denen es dem betroffenen Soldaten nicht zuzumuten ist, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -).
- BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
Rechtsmittel
Derartige Unterlassungsansprüche können zwar in gewissen Ausnahme fällen auch im Wehrbeschwerdeverfahren zum Zuge kommen (vgl. BVerwGE 43, 340; 46, 255) [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73]. - BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen …
Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 49.96
Pflicht zur Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines besonders …
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 - DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auch Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - und vom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 3.94
Anwendbarkeit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) bei einem Beschwerdeanlass in der …
Deshalb kann ein rechtliches Interesse des Antragstellers an einem vorbeugenden Rechtsschutz jedenfalls derzeit nicht anerkannt werden (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309>). - BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 46.02
Vorbeugender Rechtsschutz gegen truppendienstliche Maßnahmen - Zumutbarkeit des …
Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gut zu machender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.; Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255, [256]>, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - ). - BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 174.77
Rechtsmittel
Derartige Unterlassungsansprüche können zwar in gewissen Ausnahmefällen auch im Wehrbeschwerdeverfahren zum Zuge kommen (vgl. BVerwGE 43, 340; 46, 255) [BVerwG 25.04.1974 - I WB 66/73].
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