Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72
- BVerwG, 23.10.1974 - I WB 209.72
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative …
Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).Die in der Wehrbeschwerdeordnung zwingend vorgeschriebenen Fristen beginnen auch dann zu laufen, wenn sich ein Vorgesetzter bereiterklärt, die Sache aufzugreifen und sich für den Beschwerdeführer zu verwenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 - BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).
- BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO
Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77). - BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91
Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer …
Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge - wie Fragen nach der Überprüfbarkeit der als belastend empfundenen Maßnahmen - umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185 [f.]>).
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 28.98
Klage eines Soldaten gegen ein Stellenbesetzungsverfahren - Verstoß gegen die …
Ein unabwendbarer Zufall liegt nur vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>, Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - m.w.N. und Beschluß vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 66.97 -). - BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91
Unangemessene persönliche Behandlung durch den nächsthöheren …
Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge - wie hier der zukünftige, zeitlich nicht vorhersehbare Erlaß eines Beschwerdebescheides durch einen anderen Vorgesetzten - umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185 [f.]>). - BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 137.90
Wehrbeschwerde - Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft - Teilnahme an …
Der Soldat darf sich nicht darauf verlassen, die Angelegenheit werde durch eine Intervention seiner Vorgesetzten in seinem Sinn geregelt (Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>). - BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Wehrbeschwerdesache - Soldat - Falsche Rechtsmittelbelehrung - Einhaltung der …
Vom Antragsteller, einem Stabsoffizier, mußte und durfte erwartet werden, daß er die Regeln der Wehrbeschwerdeordnung kennt bzw. daß er sich darüber Kenntnis verschafft (…Böttcher/Dau, a.a.O. § 7 RdNr. 12; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75 - BVerwG NZWehrr 1974, 185). - BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 127.87
Befreiung von einem Ausbildungsvorhaben aus gesundheitlichen Gründen - …
Es muß insbesondere von einem Offizieranwärter erwartet werden, daß er die Regeln der Wehrbeschwerdeordnung kennt (BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75; BVerwG NZWehrr 1974, 185). - BVerwG, 06.05.1981 - 1 WB 162.79
Fachbereichswechsel - Hochschule der Bundeswehr
Der Antragsteller war dadurch nicht gehindert, seinen Antrag weiter zu verfolgen oder, falls er etwa in der Rückgabe bereits eine ablehnende Entscheidung durch einen unzuständigen Vorgesetzten erblickt hatte, sich fristgerecht zu beschweren; der Senat hat gerade im Zusammenhang mit einem einen Fachbereichswechsel betreffenden Hat eines Fachbereichsleiters ausgesprochen, daß solche Ratschläge den Ablauf von Beschwerdefristen nicht hinauszuschieben vermögen (BVerwG Beschlüsse vom 16. Mai 12974 - 1 WB 209/72 - und vom 14. Februar 1978 - 1 WB 109/77). - BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74
Rechtsmittel
Ein unabwendbarer Zufall im Sinne dieser Bestimmung ist nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (BVerwG NZWehrr 1974, 185;… vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 7 RdNr. 10). - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 49.93
Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - …
- BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 90.99
Versäumung der Beschwerdefrist
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 8.99
Fristversäumung eines Antrags auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung …
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