Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SÜG § 5 Abs. 1, § 14 Abs. 3
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Ehefrau; Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeit, chinesische; Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken; China; Erpressbarkeit; Flucht; Angehörige. - Wolters Kluwer
Tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko wegen möglicher Erpressbarkeit; Tatsächliche Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsversuche und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste; Feststellung eines Sicherheitsrisikos für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02
Sicherheitsbedenken im Sinne des § 5 Abs. 1 SÜG liegen u. a. dann vor, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Soldat geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich, wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Nachrichtendienste erscheint, weil er erpresst, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 10.94
Rechtswidrigkeit der Sicherheitsprüfung Ü2 eines Soldaten - Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02
Sicherheitsbedenken im Sinne des § 5 Abs. 1 SÜG liegen u. a. dann vor, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Soldat geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich, wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Nachrichtendienste erscheint, weil er erpresst, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).
- BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24
Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung
Auch der Verzicht auf eine Verkürzung der Frist für eine Wiederholungsprüfung unter Verweis darauf, dass gegenwärtig keine auf Zeitablauf beruhende Verringerung der nachrichtendienstlichen Gefährdung abzusehen sei, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 WB 21.02 - juris Rn. 6). - BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05
Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.
Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 -ZBR 2002, 406 [LS]>, vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - und vom 12. Mai 2004 - BVerwG 1 WB 29.03 - ). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (Beschluss vom 31. Juli 2002 BVerwG 1 WB 21.02).
- BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Feststellung des Sicherheitsrisikos eines Soldaten in der einfachen und …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für die Annahme eines Sicherheitsrisikos nicht erforderlich, dass die Gefährdung durch konkrete Anbahnungsversuche bereits realisiert wurde; vielmehr soll dies gerade vermieden werden (vgl. Beschluss vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 13 S. 22 f. = NZWehrr 2003, 34). - BVerwG, 12.05.2004 - 1 WB 29.03
Sicherheitserklärung; Sicherheitsrisiko; unvollständige Angaben; Ministerium für …
Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - ). - VG Berlin, 17.12.2025 - 4 K 879.24 Dies umso mehr, als er und seine Ehefrau nahe Angehörige in der Türkei haben, die Repressalien ausgesetzt werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - juris, Rn. 5).
- VG Köln, 03.12.2025 - 13 L 2902/25 Rn. 25 BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 WB 21.02 -, juris Rdn. 4.
- VG Ansbach, 17.09.2024 - AN 10 E 24.1756
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine negativ ausgefallene erweiterte …
Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Annahme eines Sicherheitsrisikos nicht erforderlich, dass die Gefährdung durch konkrete Anbahnungsversuche bereits realisiert wurde, vielmehr soll dies gerade vermieden werden (BVerwG, B.v. 28.5.2013 - 1 WB 31/12 - juris Rn. 35, B.v. 31.7.2002 - 1 WB 21/02 - juris Rn. 6).
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