Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1972 - I WB 211.72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Sie tritt vielmehr nach § 7 Abs. 1 WBO kraft Gesetzes ein (vgl. Beschluß vom 30. November 1972 - BVerwG 1 WB 211/72 - amtl. Umdruck S. 3). - BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der …
Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - undvom 7. Mai 1981 - 1 WB 103/80). - BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88
Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - und vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).
- BVerwG, 03.09.1986 - 1 WB 126.86
Rechtsmittel
Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72). - BVerwG, 10.12.1987 - 1 WB 97.87
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 -und vom 3. September 1986 - 1 WB 125/86). - BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 103.80
Rechtsmittel
Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72). - BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 253.77
Fristeinhaltung hinsichtlich der Begründung eines Urlaubsantrages
Neben der durch § 7 WBO eingeräumten Möglichkeit der Fristverlängerung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Anwendung anderer Vorschriften nicht möglich (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.