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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1972 - I WB 211.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1079
BVerwG, 30.11.1972 - I WB 211.72 (https://dejure.org/1972,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1972 - I WB 211.72 (https://dejure.org/1972,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1972 - I WB 211.72 (https://dejure.org/1972,1079)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Sie tritt vielmehr nach § 7 Abs. 1 WBO kraft Gesetzes ein (vgl. Beschluß vom 30. November 1972 - BVerwG 1 WB 211/72 - amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der …

    Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - undvom 7. Mai 1981 - 1 WB 103/80).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - und vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).
  • BVerwG, 03.09.1986 - 1 WB 126.86

    Rechtsmittel

    Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 1 WB 97.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …

    Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 -und vom 3. September 1986 - 1 WB 125/86).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 103.80

    Rechtsmittel

    Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 253.77

    Fristeinhaltung hinsichtlich der Begründung eines Urlaubsantrages

    Neben der durch § 7 WBO eingeräumten Möglichkeit der Fristverlängerung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Anwendung anderer Vorschriften nicht möglich (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72).
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