Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,31669
BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00 (https://dejure.org/2000,31669)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 WB 22.00 (https://dejure.org/2000,31669)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 WB 22.00 (https://dejure.org/2000,31669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,31669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung um Versetzung auf einen Dienstposten als Luftwaffentransportfeldwebel - Beschwer eines Soldaten in Form der Nachbesetzung eines Dienstpostens durch einen anderen Soldaten - Beschwerdefrist im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99

    Voraussetzung der Verlängerung der Beschwerdefrist wegen fehlender …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00
    Anhaltspunkte dafür, daß der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - <DÖV 2000, 121 [f.] = NVwZ 2000, 204 [LS]> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352] > und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).

    Auch gegenüber einem nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Soldaten besteht insoweit keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht, da die Kenntnis der Frist des § 6 Abs. 1 WBO und der Zuständigkeit für die Einlegung der Beschwerde nach § 5 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten - und so auch beim Antragsteller - vorausgesetzt werden kann (Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352] > und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).

    Auch gegenüber einem nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Soldaten besteht insoweit keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht, da die Kenntnis der Frist des § 6 Abs. 1 WBO und der Zuständigkeit für die Einlegung der Beschwerde nach § 5 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten - und so auch beim Antragsteller - vorausgesetzt werden kann (Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352] > und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 18.99

    Hinderung an der Einhaltung der Begründungsfrist durch "militärischen Dienst, …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00
    Anhaltspunkte dafür, daß der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - <DÖV 2000, 121 [f.] = NVwZ 2000, 204 [LS]> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 39.00

    Frist für die Einlegung einer Wehrbeschwerde - Anforderungen an des Bekanntwerden …

    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - <DÖV 2000, 121 [f.]> und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 22.00 - m.w.N.).

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [252]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]> und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 22.00 - m.w.N.).

    Auch gegenüber einem nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Soldaten besteht insoweit keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht, da die Kenntnis der Frist des § 6 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten - und so auch beim Antragsteller - vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 22.00 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht