Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09 |
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- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 3.09
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Rn. 14 Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -3 SG Nr. 41>, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -). Bei den Ergebnissen einer Perspektivkonferenz handelt es sich somit lediglich um Vorbereitungshandlungen, die noch keine Entscheidungen über die konkrete Verwendung oder über die Besetzung eines konkreten Dienstpostens beinhalten und auch sonst keine unmittelbaren Wirkungen für die Rechtssphäre eines Soldaten haben (stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 und BVerwG 1 WB 3.09 -).
Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte - förderliche - Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war und ohne Verfahrensfehler erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -).
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Rn. 14 Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -3 SG Nr. 41>, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -). Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte - förderliche - Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war und ohne Verfahrensfehler erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -).
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Rn. 14 Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -3 SG Nr. 41>, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -).
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Rn. 29 In personalratsfähigen Dienststellen der Bundeswehr nach § 49 Abs. 1 SBG, zu denen nach Anlage 4 zur ZDv 10/2 das ...amt gehört, steht die Befugnis, gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 SBG in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, wie eine Vertrauensperson bei beteiligungspflichtigen Maßnahmen und Entscheidungen rechtzeitig und umfassend gemäß § 20 SBG unterrichtet zu werden, dem Personalrat in Gestalt der Soldatenvertreter zu (Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 = PersV 2005, 388). - BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Dieser kann eine fehlende oder unzureichende Beteiligung des Beteiligungsorgans - im Sinne einer Verletzung seiner subjektiven Rechte - als Ermessensfehler der abschließenden Personalentscheidung beanstanden (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 4.08 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 6 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - juris, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05
Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Rn. 14 Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -3 SG Nr. 41>, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -). - BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07
Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.
- BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Rn. 14 Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -3 SG Nr. 41>, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -). - BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Bei den Ergebnissen einer Perspektivkonferenz handelt es sich somit lediglich um Vorbereitungshandlungen, die noch keine Entscheidungen über die konkrete Verwendung oder über die Besetzung eines konkreten Dienstpostens beinhalten und auch sonst keine unmittelbaren Wirkungen für die Rechtssphäre eines Soldaten haben (stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 und BVerwG 1 WB 3.09 -).
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09
Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer …
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -, vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - und vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 29.09 -). Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte - förderliche - Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war und ohne Verfahrensfehler erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 - und vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 -).
- BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für …
Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte - förderliche - Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war und ohne Verfahrensfehler erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -, vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - …und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 21). - BVerwG, 18.05.2010 - 1 WB 71.09
Anfechtung der Mitteilung der individuellen Förderperspektive eines …
Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte - förderliche - Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war und ohne Verfahrensfehler erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 - und vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 -).
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