Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7474
BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88 (https://dejure.org/1988,7474)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 1 WB 22.88 (https://dejure.org/1988,7474)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 1 WB 22.88 (https://dejure.org/1988,7474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung als Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung - Antragsfrist bei der Rüge der Rechtswidrigkeit einer Unterlassung durch einen militärischen Vorgesetzten - Erforderlichkeit der Stellung eines Verpflichtungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88
    Wird allerdings die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht, so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - und vom 10. August 1983 - 1 WB 130/82 - Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 17 RdNr. 80).

    Das folgt aus der Unzulässigkeit des Verpflichtungsbegehrens (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschluß vom 10. August 1983 aaO).

  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 70.81

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Einplanung für eine erneute Auslandsverwendung …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88
    Eine neuer Beschwerdeanlaß war damit nicht gegeben (vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 111).
  • BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88
    Wird allerdings die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht, so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - …und vom 10. August 1983 - 1 WB 130/82 - Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 17 RdNr. 80).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 117.94

    Antrag auf Versetzung auf einen Dienstposten - Antrag auf Feststellung der …

    Dabei kann offenbleiben, ob man von einem Antrag gegen eine vermeintliche Unterlassung des BMVg (vgl. zur Frist Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 22.88 - und vom 29. November 1989 - BVerwG 1 WB 44.89 -, jeweils m.w.N.) oder von einer Anfechtung der Besetzung mit einem anderen Offizier, jeweils verbunden mit dem Begehren, auf den fraglichen Dienstposten versetzt zu werden, ausgeht.

    Ein Feststellungsbegehren kann nicht zur Umgehung eines wegen Fristablaufs unzulässigen Verpflichtungsantrags geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 22.88 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 44.89 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 -).

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96

    Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO

    Wird eine Rechtsverletzung durch Unterlassen geltend gemacht, so beginnt die Antragsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO und entsprechend die Beschwerdefrist nach § 6 Abs. 1 WBO mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 22.88 - und vom 29. November 1989 - BVerwG 1 WB 44.89 -).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 98.95

    Einweisung in einen höher dotierten Dienstposten - Antrag auf …

    Wird eine Rechtsverletzung durch Unterlassung geltend gemacht, so beginnt die Antragsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 22.88 -), im vorliegenden Fall spätestens mit der Aufhebung der "planmäßigen" Beurteilung zum 30. September 1993 im Oktober 1993.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Für eine Verspätung des Antrags spräche, daß die zweiwöchige Antragsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO dann, wenn die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht wird, mit dem Bekanntwerden der Unterlassung beginnt (vgl. Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 22.88 - m.w.N.), der Antragsteller aber bereits mit Fernschreiben vom 4. Juni 1993 und in dem Personalgespräch am 7. Juli 1993 über die geplante Anschlußverwendung als Bereichsfernmeldeführer 528 in Stuttgart unterrichtet worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht