Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Mittelgebühr bei nach Umfang und Schwierigkeit durchschnittlich gelagerter anwaltlicher Tätigkeit - Festellung des anwaltlichen Arbeitsaufwandes durch Vergleich mit sonstigen anhängigen Wehrbeschwerdeverfahren - Aufwendungen des Vorverfahrens als notwendige Auslagen - ...
- Wolters Kluwer
Erledigung der Hauptsache durch Versetzung des Antragstellers - Unzumutbarkeit einer bestimmten Verwendung aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen - Kostenentscheidnung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren und Kosten - Rechtsanwaltsvergütung im Wehrbeschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1998, 540
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 WB 62.88
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses - Umfang und Schwierigkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98
In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 975, 00 DM auszugehen (vgl. Beschlüsse vom 19. November 1979 - BVerwG 1 WB 145.77 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 WB 62.88 -).Die im Vorverfahren entstandenen Aufwendungen rechnen jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 1 WB 167.84 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 WB 62.88 -) nicht zu den vor dem Bundesverwaltungsgericht entstandenen notwendigen Auslagen und haben daher bei der Kostenfestsetzung unberücksichtigt zu bleiben.
- BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80
Ausübung einer kassenärztlichen Tätigkeit ohne eine entsprechende …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98
§ 20 WBO enthält insoweit eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Antragsteller in einem Vorverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (vgl. Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 WB 166.80 - <NJW 1975, 1938>). - BVerwG, 26.05.1975 - I WB 23.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98
§ 20 WBO enthält insoweit eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Antragsteller in einem Vorverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (vgl. Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 WB 166.80 - <NJW 1975, 1938>). - BVerwG, 19.11.1979 - 1 WB 145.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98
In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 975, 00 DM auszugehen (vgl. Beschlüsse vom 19. November 1979 - BVerwG 1 WB 145.77 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 WB 62.88 -).
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 WB 28.01
Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten betreffend das Wehrbeschwerderecht - …
In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 975 DM auszugehen (vgl. Beschluss vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - <NZWehrr 1998, 204> m.w.N.).Dass das Wehrbeschwerderecht für Vertragsanwälte des Deutschen Bundeswehrverbandes kein entlegenes Spezialgebiet darstellt, hat der Senat bereits im Beschluss vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - (…a.a.O.) dargelegt.
- BVerwG, 16.01.2012 - 1 WDS-KSt 2.11
Kostenentscheidung des Bundesministers der Verteidigung im …
Dabei ist in Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, grundsätzlich von einer Mittelgebühr auszugehen (vgl. Beschlüsse vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 -, vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - NZWehrr 1998, 204 m.w.N.). - BVerwG, 06.11.2007 - 1 WB 27.07
Erledigung der Hauptsache; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Damit enthält § 20 Abs. 1 WBO insoweit eine abschließende Regelung, die es nicht zulässt, die einem Antragsteller im Vorverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (stRspr, Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - BVerwGE 86, 83 , vom 28. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 11.92 - und vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - AnwBl 1998, 540, m.w.N.).
- BVerwG, 27.02.2012 - 1 WDS-AV 5.11 In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr auszugehen (vgl. zu Nr. 6402 VV-RVG Beschlüsse vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - <NZWehrr 1998, 204> m.w.N. und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - <NZWehrr 2002, 39 = Rpfleger 2002, 98> m.w.N.).
- BVerwG, 29.12.2011 - 1 WB 24.11 5 3. In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 375 EUR auszugehen (vgl. zu Nr. 6402 VV-RVG [a. F.] vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - [NZWehrr 1998, 204] m. w. N. und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2002, 39 = Rpfleger 2002, 98 = NVwZ-RR 2002, 73 und Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 7.04 - NJW 2006, 247).
- SG Dresden, 07.09.2009 - S 5 SF 285/09
Erinnerung gegen die Festsetzung einer anwaltlichen Vergütung in einem …
Dies führt aber nicht dazu, dass der Rechtsanwalt grundsätzlich einen über der angemessenen Gebühr liegenden Betrag bestimmen kann (wobei es keiner Entscheidung darüber bedarf, ob die sogenannte Toleranzgrenze bei 20 v.H. oder darunter zu liegen hat), da dies zwangsläufig dazu führen würde, dass die von ihm bestimmte Gebühr über der angemessenen liegt würde (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.05.1998 - 1 WB 22.98 -). - BVerwG, 21.10.2011 - 1 WDS-VR 1.11 In Fällen, die nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durchschnittlich gelagert sind, ist grundsätzlich von einer Mittelgebühr in Höhe von 375 EUR auszugehen (vgl. zu Nr. 6402 VV-RVG vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 -
m.w.N. und vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2002, 39 = Rpfleger 2002, 98 = NVwZ-RR 2002, 73 und Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 7.04 - NJW 2006, 247). - BVerwG, 17.12.1998 - 1 WB 89.98
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien
In einem solchen Fall entspricht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (vgl. zuletzt Beschluß vom 7. April 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - m.w.N.).
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