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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6990
BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89 (https://dejure.org/1989,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1989 - 1 WB 23.89 (https://dejure.org/1989,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1989 - 1 WB 23.89 (https://dejure.org/1989,6990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Freistellung - Vorwegnahme der in der Hauptsache erstrebten Freistellung vom militärischen Dienst durch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88).
  • BVerwG, 10.03.1988 - 1 WB 33.88

    Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87

    Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89
    Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 1 WB 120.89

    Generalstabsdienst - Admiralstabsdienst - Zulassung zum Verwendungslehrgang - …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89 - m.w.N. und vom 31. Mai 1989 - 1 WB 53/89).
  • BVerwG, 06.11.1989 - 1 WB 135.89

    Antrag eines Soldaten auf Genehmigung einer außerdienstlichen Reise zur Teilnahme …

    Würde der Antragsteller mit einer einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 -, vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88 - und vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 1 WB 23.90

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. März 1988 - 1 WB 33/88 - und vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89).
  • BVerwG, 05.07.1989 - 1 WB 65.89

    Antrag eines Soldaten auf Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89).
  • BVerwG, 31.05.1989 - 1 WB 53.89

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89).
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