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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31403
BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06 (https://dejure.org/2006,31403)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2006 - 1 WB 23.06 (https://dejure.org/2006,31403)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2006 - 1 WB 23.06 (https://dejure.org/2006,31403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SG § 82; WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3; MAD-Gesetz § 4 Abs. 1, Abs. 2
    Militärischer Abschirmdienst; Weisungsbefugnis; Vorgesetzter; Rechtsweg.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 82
    Befehlsbefugnis; Maßnahme; Militärischer Abschirmdienst; Militärischer Abschirmdienst; Rechtsweg; Rechtsweg; Soldat; Unterordnung; Verwaltungsgericht; Vorgesetzter; Vorgesetzter; Wehrbeschwerde; Wehrdienstgericht; Weisungsbefugnis; Weisungsbefugnis; Überordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 45.04

    Festlegung des Geschäftsraumes eines Zustellungsadressaten; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Den dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 45.04 - als unzulässig verworfen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ I 7 - 122/06 -, die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 45.04 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Dieses Schreiben war Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 45.04 .

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - BVerwGE 123, 165 = Buchholz 236.1 § 15 SG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 168).

    Deshalb hat der Senat wiederholt auch Handlungen einer Dienststelle der Bundeswehr, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten werden, in den Geltungsbereich des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO einbezogen (Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - a.a.O. …und vom 26. April 2006 - BVerwG 1 WB 53.05 - zustimmend auch Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 19).

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00

    Beförderung eines Soldaten - Vernichtung eines in rechtswidriger Weise zustande …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Streitigkeiten, die diese Befragung des betroffenen Soldaten zum Gegenstand haben, können demnach in einem gerichtlichen Antragsverfahren nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO (gegebenenfalls i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) geltend gemacht werden (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 34.00 - Buchholz 310 § 113 VwGO Abs. 1 Nr. 11 = NZWehrr 2000, 252).
  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr; grundlegend: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Der für Klagen im Sinne des § 52 Nr. 4 VwGO maßgebliche "dienstliche Wohnsitz" ist bei einem Soldaten der Standort seiner Einheit (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 2.05 -).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr; grundlegend: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 2.05
    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Der für Klagen im Sinne des § 52 Nr. 4 VwGO maßgebliche "dienstliche Wohnsitz" ist bei einem Soldaten der Standort seiner Einheit (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 2.05 -).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06
    Deshalb hat der Senat wiederholt auch Handlungen einer Dienststelle der Bundeswehr, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten werden, in den Geltungsbereich des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO einbezogen (…Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - a.a.O. und vom 26. April 2006 - BVerwG 1 WB 53.05 - zustimmend auch Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 19).
  • BVerwG, 20.11.2009 - 1 WB 55.08
    Der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - hat Bedenken gegen eine Verweisung des Rechtsstreits erhoben und darauf hingewiesen, dass diese im Widerspruch zu Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 23.06 - stünde.

    Rn. 24 Soweit der Senat in dem Beschluss vom 30. November 2006 (- BVerwG 1 WB 23.06 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 2 = NZWehrr 2007, 217) ausgeführt hat, dass die unmittelbare Datenerhebung beim Betroffenen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 MADG i.V.m. § 8 Abs. 4 BVerfSchG - etwa in Gestalt einer Befragung oder Vernehmung - sich in einem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung vollziehe und deshalb Streitigkeiten, die die Befragung des betroffenen Soldaten zum Gegenstand hätten, in einem wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren geltend gemacht werden könnten (…dort Rn. 21), hält der Senat an dieser Rechtsauffassung nicht fest.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2008 - 1 O 149/08

    Zur Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung der Verletzung der …

    Auch rein tatsächliche dienstliche Handlungen eines Vorgesetzten sind Maßnahmen, die gegebenenfalls zu einer wehrdienstgerichtlichen Prüfung führen können, soweit sie unmittelbar gegen den Soldaten gerichtet sind oder jedenfalls in Form einer Rechtsverletzung oder eines Verstoßes gegen Vorgesetztenpflichten in seinen Rechtsbereich hineinwirken, den antragstellenden Soldaten in seiner Rechtssphäre also unmittelbar betreffen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 WB 23.06 -, Buchholz 449 § 82 SG Nr. 2 [m. w. N.]; Beschluss vom 9. November 2005 - Az.: 1 WB 27.05 -, Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 7 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 21.06

    Ablösung; Festsetzung der Dienstzeit; Fliegerischer Dienst; Rechtsweg

    Der für Verfahren im Sinne des § 52 Nr. 4 VwGO für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts maßgebliche "dienstliche Wohnsitz" ist bei einem Soldaten der Standort seiner Einheit (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 2.05 - und vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 23.06 -).
  • VG München, 10.02.2009 - M 21 K 07.1873

    Verwaltungsgerichtlicher Rechtsweg nach erfolgloser Wehrbeschwerde

    Im Rahmen des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO ist der Begriff des Vorgesetzten - auch unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 WBO - erweiternd auf Dienststellen der Bundeswehr zu erstrecken, wenn diesen Dienststellen dem Vorgesetzten vergleichbare Weisungsbefugnisse zustehen (BVerwG vom 30.11.2006 - 1 WB 23.06 - NZWehrr 2007, 217 = Buchholz 449 § 82 SG Nr. 2).
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