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| BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung bzgl. einer Versetzung - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten über die Verwendung eines Soldaten nach pflichtgemäßem Ermessen - Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit des Bundesministers ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung bzgl. einer Versetzung; Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten über die Verwendung eines Soldaten nach pflichtgemäßem Ermessen; Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit des Bundesministers ...
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Rn. 4 Der Senat hat den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die genannte Versetzung nach B. mit Beschluss vom 9. Januar 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.07 - abgelehnt und den zugleich gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - zurückgewiesen.Der Senat hat bereits in dem den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - ausgeführt, dass der Antragsteller die ihm aus Anlass seiner Versetzung vom ...kommando in K. nach Bo. zugesagte Umzugskostenvergütung mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 mehr als drei Jahre lang nicht ausgenutzt hat, weil er entgegen mehrfacher Ankündigungen den Umzug von Ba. nach Ahrensburg nicht durchgeführt hat.
Insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - (…Rn. 22 und 23), die dem Antragsteller bekannt sind.
Danach muss der jeweilige Antragsteller seine in Rede stehenden Rechte vorrangig mit einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag verfolgen (Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - m.w.N.).
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 65.08
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Rn. 7 Der Senat hat den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Bescheide vom 15. April 2008 und vom 2. Juli 2008 mit Beschluss vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 - abgelehnt und den zugleich gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 65.08 - zurückgewiesen.Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 326/09 und 639/09 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, und die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 14.08 , BVerwG 1 WB 65.08 , BVerwG 1 WDS-VR 3.09 und BVerwG 1 WDS-VR 4.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) geänderten Fassung (im Folgenden: Versetzungsrichtlinien) ergeben.
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 -). - BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Da diese Mitteilung, von der der Antragsteller am selben Tag - durch Unterzeichnung des Vermerks bestätigt - Kenntnis genommen hat, unmittelbar vom Personalamt stammte, war sie grundsätzlich geeignet, den Beginn der Beschwerdefrist mit der Kenntnisnahme des Antragstellers auszulösen (vgl. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5). - BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks
Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09
Diese angekündigte Mitteilung könnte als noch ausstehende, vom Personalamt gewünschte schriftliche Bestätigung der Ablehnungsentscheidung gewertet werden, die dann erst mit ihrer Eröffnung die Beschwerdefrist hätte beginnen lassen (vgl. auch Beschluss vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - BVerwGE 86, 227).
- BVerwG, 14.07.2009 - 1 WDS-VR 3.09 Diesen Antrag bekräftigte er mit Schreiben vom 22. Mai 2009 (Verfahren BVerwG 1 WB 24.09).
Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - AZ 25-05-12 326/09, 635/09, 636/09 und 639/09 sowie Az DL 377/09, 637/09 und 638/09, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D und die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 14.08, BVerwG 1 WB 65.08, BVerwG 1 WB 24.09, BVerwG 1 WB 30.09 und BVerwG 1 WDS-VR 4.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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