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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30713
BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10 (https://dejure.org/2011,30713)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2011 - 1 WB 24.10 (https://dejure.org/2011,30713)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2011 - 1 WB 24.10 (https://dejure.org/2011,30713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

    Unabhängig davon erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle auf die beanstandete Maßnahme in der Gestalt, die sie durch die Entscheidung über die Beschwerde und gegebenenfalls über die weitere Beschwerde erhalten hat (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O. Rn. 35 f).

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 11.10

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten aufgrund …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (…Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10

    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (…vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 bis 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (vgl. zur Einschätzungsprärogative der Verwaltung bei Entscheidungen mit prognostischem Gehalt Urteile vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - BVerwGE 79, 208 ) = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 28, vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 44 und 45.88 - BVerwGE 82, 295 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 30 und vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 bis 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (vgl. zur Einschätzungsprärogative der Verwaltung bei Entscheidungen mit prognostischem Gehalt Urteile vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - BVerwGE 79, 208 ) = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 28, vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 44 und 45.88 - BVerwGE 82, 295 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 30 und vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 bis 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (vgl. zur Einschätzungsprärogative der Verwaltung bei Entscheidungen mit prognostischem Gehalt Urteile vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - BVerwGE 79, 208 ) = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 28, vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 44 und 45.88 - BVerwGE 82, 295 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 30 und vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9).
  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 18.14

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten beim 29. …

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (…Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 22. März 2011 - BVerwG 1 WB 24.10 - Rn. 31).

    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 - 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (Beschluss vom 22. März 2011 - BVerwG 1 WB 24.10 - Rn. 34 m.w.N.).

    Denn diese Entscheidung ist nicht von einer zutreffenden, vollständigen und richtig gedeuteten Tatsachenlage ausgegangen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer Ermessensentscheidung: Beschluss vom 22. März 2011 - BVerwG 1 WB 24.10 - Rn. 35 m.w.N.) und trägt auch den Abwägungserfordernissen einer Ermessensentscheidung über die Repatriierung eines Soldaten nicht hinreichend Rechnung.

  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18

    Rechtmäßige vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung eines …

    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 bis 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2011 - 1 WB 24.10 - Rn. 34 m.w.N. …und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 15.21

    Vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung; …

    Jedoch kommt, soweit es die prognostische Beurteilung betrifft, welche Auswirkungen das Verhalten des Antragstellers auf den - durch die besonderen gegenseitigen Pflichtenbindungen insbesondere der §§ 10 - 12 SG geprägten - Dienstbetrieb hat, der Einschätzung des Kontingentführers (und im Beschwerdeverfahren: der dort zuständigen Stellen) ein auch vom Gericht zu beachtender Vorrang zu (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2011 - 1 WB 24.10 - Rn. 34 m.w.N., vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 31 …und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 22.18 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 96 Rn. 32).
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