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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6272
BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95 (https://dejure.org/1995,6272)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1995 - 1 WB 24.95 (https://dejure.org/1995,6272)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1995 - 1 WB 24.95 (https://dejure.org/1995,6272)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>).

    Daß Haus- und Wohnungseigentum sich nicht als Versetzungshindernis darstellt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerw 1 WB 32.89 - und vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 -).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 - …und vom 5. Oktober 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und zuletzt vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und zuletzt vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -).
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Daß Haus- und Wohnungseigentum sich nicht als Versetzungshindernis darstellt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerw 1 WB 32.89 - und vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 -).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und zuletzt vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und zuletzt vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -).
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
    Entsprechendes gilt für die Umzugsunwilligkeit der Ehefrau (Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 -).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 1 WB 13.94

    Antrag eines Soldaten auf Verkürzung seiner Dienstzeit - Anordnung der …

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]> und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 09.01.2008 - 1 WDS-VR 10.07
    Es kann offenbleiben, ob eine andere Beurteilung in Betracht kommt, wenn die pflegebedürftigen Eltern oder Schwiegereltern des betroffenen Soldaten auf diesen als einzige Bezugsperson im Sinne eines persönlichen Betreuungserfordernisses zwingend angewiesen sind (vgl. dazu Beschlüsse vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -, vom 14. November 2002 a.a.O. …und vom 27. März 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch …

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, nicht die Sorge für erkrankte oder hilfsbedürftige Eltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 27. März 1985 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung - …

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Interessen eingeräumt hat, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]> und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 21.97

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß ein Soldat zur Begründung seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben oder an einen bestimmten Standort versetzt zu werden, mit Erfolg weder die Sorge für erkrankte Eltern noch die Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Ehefrau oder Verlobten geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -, vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die berufliche Situation der Ehefrau (BVerwGE 73, 51 [f.]; Beschluß vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -), Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Dienstort oder in dessen Nähe (Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 -) sowie die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern (Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -) keine Versetzungshindernisse im Sinne von Nr. 7 der erwähnten Richtlinien sind.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 20.95

    Verwendungsplanung eines Berufssoldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung - …

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
  • BVerwG, 10.09.1996 - 1 WB 61.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Anspruch eines Soldaten auf …

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 17 Abs. 6 Satz 2 WBO kommt demzufolge nur in Betracht, wenn sich bereits bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug der Maßnahme unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 - und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ).
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