Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 25.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Berücksichtigung bei einem Auswahlverfahren - Beförderung eines Soldaten - Eignung eines Soldaten für die Zulassung zu einer Laufbahn - Bildung einer Eignungsreihenfolge im Rahmen der Entscheidung über eine Beförderung - Anspruch eines ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 25.87
Denn bei der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. November 1985 - 1 WB 173/84 - und vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).Die vom BMVg in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen sind Ermessensentscheidungen; sie können vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der BMVg die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BVerwGE 53, 265, 267) [BVerwG 16.03.1977 - I WB 137/76].
- BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85
Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Laufbahnwechsel - Auswahlverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 25.87
Denn bei der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. November 1985 - 1 WB 173/84 - und vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).Das gilt auch für Entscheidungen im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 61.86
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 25.87
So hat der Senat (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1986 - 1 WB 61/86) bereits entschieden, daß die Regelung der Nr. 408 ZDv 20/7, wonach auch geeignete Bewerber für die Laufbahn der OffzMilFD nur insgesamt dreimal in Eignungsreihen aufzunehmen sind und dann als Bewerber endgültig ausscheiden, wenn kein Bedarf besteht, rechtlich unbedenklich ist.
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Die gerichtliche Nachprüfung erstreckt sich insoweit regelmäßig nur darauf, ob in Anwendung der aufgestellten Grundsätze alle Bewerber gleichbehandelt werden (Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 1 WB 61/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87). - BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 42.89
Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Zulassung zur Laufbahn - Wiederholung …
Denn bei der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87 - m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87) hat der Soldat keinen Anspruch darauf, durch einen Laufbahnwechsel gefördert zu werden, wenn militärische Zweckmäßigkeitserwägungen dagegen sprechen.
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 128.88
Ablehnung der Nachbesetzung eines Dienstpostens mit einem Soldaten - Anspruch auf …
Die gerichtliche Nachprüfung erstreckt sich insoweit regelmäßig nur darauf, ob in Anwendung der aufgestellten Grundsätze alle Bewerber gleichbehandelt werden (Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 1 WB 61/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87). - BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 118.90
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Abstellen auf den Bedarf …
Der Senat hat im übrigen bereits entschieden, daß die Bestimmung in Nr. 409 ZDv 20/7 keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wonach die Unteroffiziere mit Portepee von einer weiteren Teilnahme an Auswahlverfahren für die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ausgeschlossen sind, denen - wie hier dem Antragsteller - mitgeteilt worden ist, daß sie nach dreimaliger mangels Bedarfs erfolgloser Teilnahme am Auswahlverfahren aus dem Bewerberkreis ausscheiden (Nr. 408 b ZDv 20/7; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87).
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