Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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SLV § 40; ZDv 20/7 Nr. 932
Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung. - Bundesverwaltungsgericht
SLV § 40
Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Die dagegen eingelegte Beschwerde und der anschließende Antrag auf gerichtliche Entscheidung blieben ohne Erfolg (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).Überdies habe der BMVg - PSZ I 7 - in seiner Stellungnahme vom 17. März 2003 im Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 diese Möglichkeit im Rahmen einer Gleichstellung mit den damals ausgewählten Soldaten explizit in Aussicht gestellt.
Mit diesen Ausführungen habe der Antragsteller - auch im Hinblick auf die rechtskräftige Entscheidung des Senats im Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 - ausdrücklich eingeräumt, dass er hinsichtlich des Zeitpunktes seiner Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD nicht in seinen Rechten verletzt sei.
Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ I 7 - 193/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 5.03 und BVerwG 1 WB 62.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Rn. 25 Der Antragsteller beruft sich auf eine Zusicherung des BMVg, die dieser am 17. März 2003 im Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 abgegeben habe.
Wie sich aus dem Gesamtzusammenhang des Schreibens ergibt, war die Erklärung des BMVg vom 17. März 2003 auf das laufende gerichtliche Verfahren (BVerwG 1 WB 5.03 ) bezogen.
Mit der abschließenden Entscheidung in dem Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 hat sich zugleich die Erklärung des BMVg erledigt.
Bezüglich des Zulassungstermins 1. Oktober 2002 steht wegen des Senatsbeschlusses vom 24. Juni 2003 (BVerwG 1 WB 5.03 ) rechtskräftig fest, dass der Antragsteller zu Recht nicht zugelassen wurde.
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 62.04
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Nach erfolgloser Beschwerde veranlasste der Bundesminister der Verteidigung (BMVg) - PSZ I 7 - im gerichtlichen Antragsverfahren BVerwG 1 WB 62.04 eine nochmalige militärärztliche Begutachtung des Antragstellers, die am 12. April 2005 in der Abteilung Orthopädie beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm stattfand.Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ I 7 - 193/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 5.03 und BVerwG 1 WB 62.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Die Frage der Rechtswidrigkeit der Nichtzulassung zum Termin 1. Oktober 2003 war Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 62.04 .
- BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87
Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 9).Materielle Voraussetzung für diesen Folgenbeseitigungsanspruch ist jedoch, dass die beanstandete dienstliche Maßnahme oder Unterlassung rechtswidrig ist (Beschluss vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 -).
- BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 f. = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 30.05 - m.w.N.). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 30.05
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 f. = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 30.05 - m.w.N.). - BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 9). - BVerwG, 19.06.1985 - 1 WB 28.84
Folgenbeseitigung - Truppendienstliche Maßnahmen - Zeitsoldat - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 9).
- BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.
Rn. 49 Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch in Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2).Materielle Voraussetzung für diesen Folgenbeseitigungsanspruch ist jedoch, dass die beanstandete dienstliche Maßnahme oder Unterlassung rechtswidrig ist (Beschluss vom 20. September 2006 a.a.O.).
- BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08
Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.
Denn materielle Voraussetzung einer Pflicht zur Folgenbeseitigung wäre in jedem Falle ein rechtswidriges Handeln oder Unterlassen eines militärischen Vorgesetzten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 a.a.O. …und vom 29. April 2008 a.a.O.), hier durch die Ablehnung der Zulassung zu der von der Antragstellerin angestrebten Laufbahn.Rn. 35 Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Zuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 -
). - BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08
Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung …
Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antragsteller in der Sache erfolgreich wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2 sowie zuletzt vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - m.w.N.).
- BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14
Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das …
Angesichts der strengen Anforderungen an die Eindeutigkeit und Klarheit einer bindenden Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 VwVfG, der auch im Wehrbeschwerdeverfahren Anwendung findet (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2006 - 1 WB 25.06 - Rn. 28 …und vom 18. Dezember 2012 - 1 WB 2.12 - Rn. 27 jeweils m.w.N.), kann dem Bundesamt für das Personalmanagement nicht unterstellt werden, es habe alle in das Auswahljahr 2014 "übergeleiteten" Bewerber um den Statuswechsel ohne weitere Prüfung von dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Antragsberechtigung befreien oder ihnen insoweit noch fehlende Voraussetzungen von sich aus erfüllen wollen. - BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 9.08 Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antragsteller in der Sache erfolgreich wäre (vgl. Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2 sowie zuletzt vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - m.w.N.).
Rn. 28 Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12, vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 30.05 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2).
- BVerwG, 21.02.2008 - 1 WDS-VR 1.08 Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antragsteller in der Sache erfolgreich wäre (vgl. Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2).
Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12, vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 30.05 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2).
- BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12
Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine …
Rn. 45 Dieses Schadlosstellungsbegehren kann als Folgenbeseitigungsanspruch im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ausgelegt werden, der nach der Rechtsprechung des Senats der Beseitigung von fortdauernden Schäden dient, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 20 September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2, Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12
Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine …
Dieser Anspruch stellt eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG dar und dient der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.
Rn. 36 Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 m.w.N.). - BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09
Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere …
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr herbeigeführt werden (Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 42). - BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11
Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 37.24
Unzureichend begründete Ablehnung eines Laufbahnwechsels
- BVerwG, 09.12.2008 - 1 WDS-VR 15.08
- BVerwG, 29.04.2008 - 1 WDS-VR 6.08
- BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.
- BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
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